Pfüb..

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lisa19
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#1

21.12.2012, 10:44

Guten Morgen zusammen, :wink1

wir haben einen KFB bekommen. Der Gegner zahlte nicht sodas wir daraufhin aufgefordert haben und die 3309 Gebühr beanspruchen. Jetzt, da noch immer keine Zahlung erfolgt ist, wollen wir die Forderung per Pfüb beitreiben. Meine Frage: Kann ich die Aufforderungsgebühr im Pfüb gesondert auflisten oder muss diese in den Abschnitt vorherige Vollstreckungskosten?

:thx schonmal im voraus ! :)
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#2

21.12.2012, 10:46

M.E. ist die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung auf die nachfolgende Maßnahme anzurechnen.

Im übrigen wären aussagekräftigere Überschriften hilfreich
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#3

21.12.2012, 10:46

Die Gebühr für die Zahlungsaufforderung kannst du nicht gesondert neben der Gebühr für den PfÜB berechnen.
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#4

21.12.2012, 10:46

schneller :auslach
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#5

21.12.2012, 10:52

:hofnarr

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lisa19
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#6

21.12.2012, 11:20

:thx für die schnellen Antworten :)

tut mir leid wegen der Überschrift, wird beim nächsten mal berücksichtigt :D

Also muss ich die Gebühr dann bei vorherige Zv Maßnahmen auflisten? habt ihr vllt auch ne Hausnummer wo das steht ? :)
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#7

21.12.2012, 11:22

Nein, die Gebühr rechnet sich auf. Die Zahlungsaufforderung gilt als vorbereitende Maßnahme für die Pfändung, so dass für beides nur einmal Gebühren anfallen. Müsste in VV 3309 bestimmt irgendwo stehen. :wink:
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