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Verjährung von Zinsen

Verfasst: 10.03.2006, 12:30
von Steffi
Hallo,
brauch mal eure Meinungen.
Hab einen Titel (Vollstreckungsbescheid) aus 1994, letzter Vollstreckungsversuch war auch 1994. Die Ansprüche aus dem VB verjähren in 30 Jahren, aber Zinsen verjähren ja in 3 Jahren. Soweit alles klar.
Meine Zinsen sind doch schon 1997 verjährt? Die kann ich ja jetzt überhaupt nicht mehr geltend machen, oder?
Chef meint, ich könne nur die letzten 3 Jahre ab Verjährung nicht mehr geltend machen, die laufenden Zinsen schon. Find aber echt nix wo das steht.
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Verfasst: 10.03.2006, 13:11
von Jara

Verfasst: 10.03.2006, 13:21
von Steffi
hey, supi
das ist ja echt toll und verständlich
Danke schön