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vorgerichtliche Kosten einklagen

Verfasst: 13.04.2012, 10:54
von Venus86
Hallo, ich soll in einer Klage die vorgerichtlichen Kosten mit einklagen. Es ist angefallen:

2300 VV 1,3 487,50 €
7002 VV 20,00 €
Ust 96,43 €
Gesamt 603,93 €

Klage ich jetzt davon die Hälfte ein, also 301,96 €, oder eine 0,65 Gebühr + 7002 VV + Ust ?

Re: vorgerichtliche Kosten einklagen

Verfasst: 13.04.2012, 10:59
von Liesel
Entweder komplett oder den nicht anrechenbaren Teil (313,86 Euro).

Re: vorgerichtliche Kosten einklagen

Verfasst: 13.04.2012, 11:09
von Venus86
dankeschön :D

Re: vorgerichtliche Kosten einklagen

Verfasst: 13.04.2012, 11:10
von Adelia
Sollte du die 603,93 EUR einklagen oder ist dies nur eine Nebenforderung?