vorgerichtliche Kosten einklagen
Verfasst: 13.04.2012, 10:54
Hallo, ich soll in einer Klage die vorgerichtlichen Kosten mit einklagen. Es ist angefallen:
2300 VV 1,3 487,50 €
7002 VV 20,00 €
Ust 96,43 €
Gesamt 603,93 €
Klage ich jetzt davon die Hälfte ein, also 301,96 €, oder eine 0,65 Gebühr + 7002 VV + Ust ?
2300 VV 1,3 487,50 €
7002 VV 20,00 €
Ust 96,43 €
Gesamt 603,93 €
Klage ich jetzt davon die Hälfte ein, also 301,96 €, oder eine 0,65 Gebühr + 7002 VV + Ust ?