vorgerichtliche Kosten einklagen

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Venus86
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#1

13.04.2012, 10:54

Hallo, ich soll in einer Klage die vorgerichtlichen Kosten mit einklagen. Es ist angefallen:

2300 VV 1,3 487,50 €
7002 VV 20,00 €
Ust 96,43 €
Gesamt 603,93 €

Klage ich jetzt davon die Hälfte ein, also 301,96 €, oder eine 0,65 Gebühr + 7002 VV + Ust ?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.04.2012, 10:59

Entweder komplett oder den nicht anrechenbaren Teil (313,86 Euro).
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Venus86
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#3

13.04.2012, 11:09

dankeschön :D
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Adelia
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#4

13.04.2012, 11:10

Sollte du die 603,93 EUR einklagen oder ist dies nur eine Nebenforderung?
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