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Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 18:41
von Lämmchen
Sunny, meinst Du eine körperlich neue Akte oder tatsächlich eine neue Akte mit neuem Aktenzeichen?

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 20.03.2012, 08:28
von sunny84
Ne neue Akte mit neuem Aktenzeichen.
Meine Ex-Kollegin ist damals sogar teilweise hingegangen und hat für unterschiedliche ZV-Maßnahmen unterschiedliche Akten angelegt. Also z. B. eine für ZV aus Urteil und dann noch ne extra Akte für ZV aus KFB :ohnmacht
Das hab ich gleich mal gecancelt, nachdem sie weg war. Totaler Schwachsinn in meinen Augen.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 20.03.2012, 08:31
von Adelia
Ja vorallem ist es m. E. ziemlich unübersichtlich.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 20.03.2012, 10:32
von Mietzemau
Ich lege ebenfalls keine neue Akte. Nur in den Fällen, die Pistenhuhn schon genannt hat. So hat meine Akte eine übersichtliche Reihenfolge. Lediglich meine Kopien der ZV-Belege hefte ich entweder schon mal in eine Hülle oder leg sie hinten in die Aktentasche rein. Es kam allerdings schon mal vor, dass ich mich regelrecht bei einem Schuldner austoben konnte, so dass ich mir dann für die einzelnen ZV-Vorgänge in dem Aktenordner dann auch mal Trennblätter gemacht habe, auf für die Rechnungen der einzelnen Vorgänge, sonst hätte es Chaos gegeben.