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Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "geht"?

Verfasst: 19.03.2012, 12:24
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

legt ihr, wenn das "Hauptverfahren" abgeschlossen ist und in der Sache ZV-Antrag gestellt wird, eine neue Akte an?
Gilt das auch für RA-micro-Anwender/innen?

Herzlichen Dank für eure Meinungen!

Schachterlteufel

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 12:26
von LuzZi
Ich mach das nicht, mache höchstens einen Heftstreifen in der Akte.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 12:28
von mrsgoalkeeper
Ich auch nicht. Da ist das Chaos ja vorprogrammiert :pfeif
Die Akte wird nur auf die ZV umgelegt (SB und Aktenfahne).

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 12:28
von Adelia
Wir legen auch keine neue Akte an. Wir machen nur in die ZV-Akten einen Roten Reiter mit dran und buchen den Sachbearbeiter um. Die Sachbearbeiterkennung hat dann noch ein "Z" hinten dran. So ist im Rechner und im Schrank erkennbar, dass es sich um eine ZV-Akte handelt.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:48
von Pisten_huhn83
Wir legen auch keine neue Akte an. Unsere Akte bleibt eigentlich so wie sie ist. Wir haben keine Reiter oder sowas. Wenn ich im RA-Micro dann was machen im Baum Zwangsvollstreckung steht automatisch ein "Z" im Aktenzeichen.

Nur bei Berufung legen wir ne neue Akte an. Ach und wenn vorher ein Selbständiges Beweisverfahren gelaufen ist und es dann in den Prozess geht, dann auch.

LG das Pisten_huhn

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:49
von Ciara
Ich lege eine neue Akte an.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:51
von Adelia
Ciara hat geschrieben:Ich lege eine neue Akte an.
Legt ihr die Hauptsacheverfahren dann soweit ab oder hängt ihr die Akten dann hinter die ZV-Akte - oder wie macht ihr das?

Wir haben auch einen extra Schrank für die ganzen ZV-Sachen.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:52
von Lämmchen
Ich lege keine neue Akte an, unterteile die Vorhandene aber mit einen Trennstreifen.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:54
von Ciara
Adelia hat geschrieben:
Ciara hat geschrieben:Ich lege eine neue Akte an.
Legt ihr die Hauptsacheverfahren dann soweit ab oder hängt ihr die Akten dann hinter die ZV-Akte - oder wie macht ihr das?

Wir haben auch einen extra Schrank für die ganzen ZV-Sachen.
Die läuft dann mit der ZV-Akte. Die werden dann durch ein Gummiband verbunden. Da wir in Familiensachen auch für jedes Verfahren eine Akte anlegen, sind wir es gewohnt, mehrere Akten zu haben. Uns wird das sonst zu unübersichtlich.

Re: Neue Akte, wenn Verfahren in die Zwangsvollstreckung "ge

Verfasst: 19.03.2012, 16:55
von sunny84
Bei uns ist das unterschiedlich. Wenn es sich lediglich um ne "einfache" Inkassosache handelt (also MB, VB, ZV) leg ich keine neue Akte an.
Wenn aber ein (umfangreicher) Rechtsstreit vorangegangen ist, will Cheffe meistens, dass für die ZV ne extra Akte angelegt wird. Die Akte mit dem Hauptverfahren wird dann als Beiakte hinter die ZV-Akte gehängt.