Berufung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
Venus86
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 14.11.2008, 19:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

09.03.2012, 08:54

Guten Morgen,

hab mal ne kurze Frage. Ich soll Berufung gegen ein Urteil einlegen. Wir waren in erster Instanz Beklagte. Sonst, wenn wir die Klägerseite vertreten, stellen wir immer den gleichen Antrag in der Berufung wie in der Klageschrift in erster Instanz. Welchen Antrag stelle ich denn hier, wir haben ja nur beantragt die Klage abzuweisen. Schreibt man das so, reicht das? Legen wir Berufung ein und beantragen die Klage abzuweisen? Und mehr nicht?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

09.03.2012, 09:06

Wenn Du nur Berufung einlegst, musst Du gar keinen Antrag stellen. Das macht Dein Chef in der Berufungsbegründung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

09.03.2012, 09:06

In der Berufung selbst brauchst Du noch keinen Antrag reinzunehmen. Ansonsten beantragst Du, das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Venus86
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 14.11.2008, 19:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#4

09.03.2012, 09:12

Vielen Dank :D
Antworten