Guten Morgen,
hab mal ne kurze Frage. Ich soll Berufung gegen ein Urteil einlegen. Wir waren in erster Instanz Beklagte. Sonst, wenn wir die Klägerseite vertreten, stellen wir immer den gleichen Antrag in der Berufung wie in der Klageschrift in erster Instanz. Welchen Antrag stelle ich denn hier, wir haben ja nur beantragt die Klage abzuweisen. Schreibt man das so, reicht das? Legen wir Berufung ein und beantragen die Klage abzuweisen? Und mehr nicht?
Berufung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Wenn Du nur Berufung einlegst, musst Du gar keinen Antrag stellen. Das macht Dein Chef in der Berufungsbegründung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11