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Venus86
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#1
24.02.2012, 08:36
Hallo:),
wenn wir in einer Sache zunächst einen Mahnbescheid abgereicht haben gegen welchen der Beklagte dann Widerspruch einlegt und das Ganze dann ins streitige Verfahren über geht, muss ich doch bei der Kostenfestsetzung gegenüber dem AG auch die Gebühr 3305 für den Mahnbescheid mit festsetzen lassen oder? Also 1,0 3305, 1,3 3100, Anrechnung 3305 + Terminsgebühr. Bleiben also quasi nur die Auslagen aus dem Mahnverfahren + USt.
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Adelia
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#2
24.02.2012, 08:41
Ja die musst du mit festsetzen lassen. Hattet ihr auch bereits den VB beantragt und ist dann die Widerspruchsmitteilung bei euch eingegangen?
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Venus86
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#3
24.02.2012, 08:52
nein, noch kein VB beantragt
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Adelia
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#4
24.02.2012, 09:02
Ok, dann kannst du die Festsetzung so beantragen, wie du es oben geschrieben hast.
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Venus86
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