Terminsgebühr?
Verfasst: 12.04.2007, 11:30
hali hallo..
machs kurz:
beklagte erkennt die kostenschuld an..
also im beschluss steht: die parteien haben den rechtsstreit in der hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.
gem § 91 a zpo konnte demnach durch beschluss, der keiner mündl. verhandlung bedarf, über die kosten des verfahrens entschieden werden.
die kosten des rechtsstreits werden der beklagten auferlegt..
zur info: wir sind kläger..
jetzt muss ich kfa machen.. entsteht eine 1,2 terminsgebühr ?
vielen dank für die antworten im voraus.
machs kurz:
beklagte erkennt die kostenschuld an..
also im beschluss steht: die parteien haben den rechtsstreit in der hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.
gem § 91 a zpo konnte demnach durch beschluss, der keiner mündl. verhandlung bedarf, über die kosten des verfahrens entschieden werden.
die kosten des rechtsstreits werden der beklagten auferlegt..
zur info: wir sind kläger..
jetzt muss ich kfa machen.. entsteht eine 1,2 terminsgebühr ?
vielen dank für die antworten im voraus.