Hallo Ihr Lieben,
ich benötige ein gutes Argument, warum die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten Deckungszusage für das Klageverfahren wegen Gewährung von Wohngeld (Sozialrecht gem. § 68 SGB I) geben soll. Problem: Sozialrecht ist zwar in der Police ab Klageverfahren drin, jedoch wird dieses Verfahren - wie alle Wohngeldsachen - vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Nun argumentiert die RSV, dass nur Verfahren vor deutschen Sozialgerichten in der Deckung drin sind.
Könnt Ihr mir helfen?
Viele Grüße
reno97