Klage wegen Wohngeld - Deckung RSV abgelehnt

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Reno97
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#1

19.01.2012, 11:37

Hallo Ihr Lieben,

ich benötige ein gutes Argument, warum die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten Deckungszusage für das Klageverfahren wegen Gewährung von Wohngeld (Sozialrecht gem. § 68 SGB I) geben soll. Problem: Sozialrecht ist zwar in der Police ab Klageverfahren drin, jedoch wird dieses Verfahren - wie alle Wohngeldsachen - vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Nun argumentiert die RSV, dass nur Verfahren vor deutschen Sozialgerichten in der Deckung drin sind. :?

Könnt Ihr mir helfen?

Viele Grüße

reno97
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