Brett vor dem Kopf bei Abrechnung

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Svenni123
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#1

18.01.2012, 09:44

Guten Morgen! :smile:
Erst einmal: ich war mir unsicher, in welchen Bereich das hier gehört. Sollte dieser hier falsch sein, bitte verschieben. :thx

Ich habe folgendes Problem:
Wir haben seit einem Jahr eine Erbsache am Laufen, die jetzt endlich durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde. Mit dem Mandanten wurde bei Auftragserteilung eine Vergütungsvereinbarung getroffen, dass nach Zeithonorar abgerechnet werden soll, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind.
Gleich nach dem ersten Gespräch haben wir eine Rechnung über die Erstberatung i.H.v. 190,00 € + MwSt. gestellt, also 226,10 €, die vom Mandanten auch bezahlt wurde.
Vor ein paar Monaten haben wir dann eine Zwischenabrechnung gestellt, also über das Zeithonorar. Die Rechnung belief sich auf 1.055,11 €. Der Mandant hat versehentlich nur 1.005,11 € gezahlt. Kurz darauf kam eine E-Mail von ihm, dass er die fehlenden 50,00 € sofort auch noch zahlen würde, was er jedoch nicht getan hat. Wir haben es dann dabei belassen und bloß für uns vermerkt, diesen Betrag bei der Schlussabrechnung noch hinzu zu rechnen.
Jetzt ist die Sache wie gesagt beendet und wir haben unsere Rechnung an den Mandanten geschickt. Weil wir mit den gesetzlichen Gebühren inzwischen aber besser fahren (O-Ton Chef :D), haben wir jetzt diese anstatt dem vereinbarten Zeithonorar abgerechnet (war in der Vergütungsvereinbarung ja auch so geregelt, also kein Problem).
Die Rechnung sieht so aus:
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG 969,00 €
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG 969,00 €
PT-Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.958,00 €
19 % MwSt. Nr. 7008 VV RVG 372,02 €
Zwischensumme brutto 2.330,02 €
zzgl. offener Betrag aus Rechnung 50,00 €
abzgl. gezahltes Zeithonorar 1.005,11 €
abzgl. Erstberatung 226,10 €
zu zahlender Betrag 1.148,81 €

Jetzt hat der Mandant jedoch bestandet, dass wir nicht gleichzeitig die 50,00 € hinzurechnen können und nur die
1.005,11 € abziehen können. Nach langem Hin und Her hat er sich mit meinem Chef schließlich darauf geeinigt, die Rechnung ohne die 50,00 € zu zahlen, also 1.098,81 €. Weil er dies bis heute aber auch nicht getan hat, soll ich jetzt einen MB über den vollen Rechnungsbetrag inkl. 50,00 € erstellen.
Und jetzt sitze ich hier und bin mir absolut unsicher, wie das jetzt mit den 50,00 € ist. Eigentlich war ich mir sicher, dass es richtig ist, ihm die 50,00 € nachträglich noch einmal in Rechnung zu stellen und den zu niedrigen, gezahlten Betrag abzuziehen. Mittlerweile habe ich aber ein riesiges Brett vor dem Kopf und wollte sicherheitshalber einfach mal eure Meinung dazu hören, denn spätestens im MB sollte der geltend gemachte Betrag schon stimmen.

Ein paar Meinungen wären toll!
Liebe Grüße :wink:
RechtsKnecht
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#2

18.01.2012, 09:56

Der Mandant hat Recht. Ihr versucht ihm gerade 50 EUR doppelt zu berechnen.

Du berechnest erstmal die kompletten Gebühren, die angefallen sind.
Dabei kommst du auf: Zwischensumme brutto 2.330,02 €

Ab hier darfst du nur noch abziehen, da das ja alles ist, was an Gebühren angefallen ist. Die 50 EUR, die du in der nächsten Zeile draufrechnest, sind bereits im Betrag mit drin.

Hättest du nur die zusätzlichen Gebühren seit der ersten Rechnung berechnet, hättest du darauf die 50 EUR addieren können, da diese ja von der ersten Rechnung offen sind.


So musst du allerdings entweder die Addition der 50 EUR unterlassen (wäre die übersichtlichere Variante) oder stattdessen die komplette erste Rechnung, also die 1.055,11 EUR abziehen (statt der 1.005,11 EUR)

Könnte man dann z.B. so aufführen:
abzüglich erste Rechnung: - 1.055,11 EUR
zuzüglich noch offener Betrag erste Rechnung: + 50,00 EUR
Svenni123
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#3

18.01.2012, 10:06

Danke erstmal für deine Antwort, RechtsKnecht. :knutsch

Ich versteh was du meinst und es macht Sinn. Sowas hatte ich schon befürchtet... :? Also müssen wir die Rechnung jetzt ja noch mal ohne die 50,00 € an den Mandanten schicken und erst wenn er dann nicht zahlt können wir einen MB beantragen. Super.

Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich das meinem Chef erklär, der auf die 50,00 € besteht... :roll:
RechtsKnecht
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#4

18.01.2012, 10:08

Druck ihm meinen Post aus und richte ihm viele Grüße von mir aus. :D
adultera
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#5

18.01.2012, 10:12

Moin moin :wink2
Ich würde nur die 1.098,81 € im MB geltend machen. Hätte er die 50,00 € mit der ersten Rechnung gleich beglichen, würdest Du jetzt ja nur noch 1.048,81 € geltend machen. Da er sie aber nicht bezahlt hat, sind sie ja nun logischerweise mit in dem Betrag drinne..
Svenni123
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#6

18.01.2012, 10:27

@RechtsKnecht
Mach ich, da wird er sich bestimmt freuen :D

@adultera
Muss ich dem Mandanten denn überhaupt noch eine korrekte Rechnung schicken über die 1.098,81 € oder kann ich den MB auch so beantragen? Aber wenn ich keine neue Rechnung über den richtigen Betrag schick ist er ja auch gar nicht fällig, oder?

Fragen über Fragen... Es wäre so viel einfacher wenn er sich nicht verschrieben hätte und sofort den vollen Betrag gezahlt hätte. :roll:
adultera
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#7

18.01.2012, 10:40

Ich würde gleich nen MB machen, er hat ja schließlich ne Rechnung von Euch erhalten (auch wenn dort ein kleiner Fehler drin war) und sie war fällig.. Wenn er Widerspruch gegen den MB einlegt, muss eh nochmal alles schriftlich geklärt werden..
RechtsKnecht
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#8

18.01.2012, 11:09

Man könnte alternativ auch nochmal mit dem Mandant reden. Je nachdem, was das für ein Typ Mensch ist, kann es sein, dass er sich verarscht fühlt wegen der Rechnung und deshalb nicht zahlt. Immerhin habt ihr (als Kanzlei) ja auch einen Fehler gemacht. Mit etwas Feinfühligkeit könnte man die Sache eventuell gerade biegen und ihn als Mandant halten.

Soll jetzt nur ein kleiner Denkanstoß sein. Ich weiß ja nicht, was sonst noch so vorgefallen ist und wie inzwischen das Verhältnis zum Mandant steht.
Svenni123
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#9

18.01.2012, 11:10

In Ordnung, dann besprech ich das mit meinem Chef und hoffe, dass der Mandant keinen Widerspruch einlegt, sondern zahlt. Ist kein sehr angenehmer Zeitgenosse...

:thx noch mal für eure Hilfe und einen schönen Tag noch (obwohl Mittwoch ist :D).
adultera
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#10

18.01.2012, 11:13

Viel Erfolg.. Habe glücklicherweise nen schönen Tag, weil Mittwoch ist.. :wink:
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