also folgendes:
unsere partei ist die unterliegende partei und muss jetzt die kosten der gegenseite auch tragen.. für gerichtlichen kosten haben wir von der gegenseite kfb.. die hat auch die rsv vom mandanten gezahlt.. jetzt stellt sie sich quer und will die außergerichltichen kosten der gegenseite nicht zahlen. will dass wir die festsetzen lassen.. geht aber nicht.. und nu?
problem.. außeger. kosten
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Wurden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite denn eingeklagt? Wenn nicht, muss die RS die ja auch erstmal nicht zahlen. Allerdings wird die Gegenseite die dann wahrscheinlich einklagen wollen. Ich verstehe nicht so ganz, warum die RS das nicht zahlen will.
Curry
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wieso außergerichtliche Kosten Gegenseite?? Wenn keine außergerichtlichen Kosten eingeklagt worden sind von der Gegenseite, müssen die auch nicht gezahlt werden. Im Kfb dürften die ja eh nicht drin stehen
Und wieso sollt Ihr als unterliegende PArtei außergerichtliche KOsten der obsiegenden festsetzen lassen!???
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Vielleicht spekuliert die RSV ja auf den fehlenden Titel. Ich hätte auch nicht gezahlt, wenn nichts tituliert ist. StineP ist beizupflichten, dass diese Kosten im KFV keine Berücksichtigung finden können, da es sich nicht um Kosten des gerichtlichen Verfahrens handelt. Mit Festsetzung ist also nix.
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DAnn musst - wenn ich das richtig verstehe - die RSV damit rechnen, das die Gegensiete die außerg. Kosten einklagt und dann hat sie noch die KOsten für das VErfahren auch noch zu tragen. Eigentlich ja quatsch von der VErs. aber wenn sie es so will.
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also ich würd der Vers. sagen, dass wenn die Kosten berechtigt sind, sie sie zahlen soll, da ansonsten noch weitere Kosten auf sie zukommen. Wobei da anzumerken ist, wer überhaupt die Kosten für den MB zahlen muss, da die Kosten gleich mit eingeklagt hätten werden können, und dann keine weiteren Kosten entstanden wären
- 13
- NORTHERN DINO
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Das wird auch noch etwas dauern - das ist teils Dummheit, teils Dreistigkeit.
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