ich habe folgenden Fall:
Ich soll eine Rechnung nur für eine Widerklage machen und ich bin mir nicht sicher, welchen Streitwert ich nehmen soll.
Und zwar wurde gegen uns Klage in Höhe von EUR 7.000,00 eingereicht. Wir möchten Widerklage über EUR 454,00 erheben.
Jetzt habe ich folgendes recherchiert:
Das Fett markierte trifft auf uns zu - bei uns kann nur einer gewinnen.
Beispiel:
A verlangt von B die Herausgabe eines Autos. B verlangt die Feststellung, dass das Auto ihm gehört. Der Wert des Autos beträgt 20.000,00 €.
Der Streitwert für diese Fälle kann auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden. Zum Einen kann nur einer und zwar der höhere Streitwert für beide Fälle der maßgebende sein oder aber beide Streitwerte werden zusammen addiert. Welche der Methoden die Richtige ist, hängt von der Art des Streites ab.
Schließt das eine Recht das andere aus, so ist jeweils nur der eine höhere Streitwert ausschlaggebend.
Behaupten also beide Eigentümer zu sein und verlangen deshalb das Auto, so kann nur einer von beiden tatsächlich gewinnen. Streitwert 20.000,00 €. Will A das Auto aber, weil er ein Pfandrecht daran hat, so steht dem das Eigentum des B nicht entgegen. Beide können Ihre Ansprüche auch selbständig geltend machen und jeder sogar gewinnen. Hier beträgt der Streitwert 40.000,00 €.
Würde das heißen, dass die Kosten für die Widerklage mit der eigentlichen RVG-Rechnung der Klage (GW: EUR 7.500,00) mit abgegolten ist oder würden die gesamten Kosten dann zwei Mal anfallen? Also einmal für Klage und einmal für Widerklage?
Wenn letzteres nicht der Fall wäre, würde es ja heißen, dass die Widerklage kostenlos ist -.-
In unserem Fall