Einspruch gegen Schlussversäumnisurteil

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NORTHERN DINO
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#11

27.03.2007, 21:50

Das ist auch der normale Gang. Hier fehlt im Sachverhalt anscheinend diverses... :?
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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tiko73

#12

27.03.2007, 23:01

Also, ich könnte mir höchstens vorstellen, dass nach erfolgloser Zustellung des MBs eine Klage eingereicht wurde mit öffentlicher Zustellung (weil evtl. neue Adresse nicht vorhanden, wie auch immer). Dann könnte doch auch ein VU dabei rauskommen. Ansonsten wüsst ich jetzt nicht, wie man einen MB (der nicht zugestellt wurde) und ein VU zusammenkriegt.
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#13

28.03.2007, 07:18

tiko73 hat geschrieben:Ansonsten wüsst ich jetzt nicht, wie man einen MB (der nicht zugestellt wurde) und ein VU zusammenkriegt.
Eben. Da sind wir schon 2... :wink:
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Curry
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#14

28.03.2007, 08:08

Ich sehe das genauso wie ihr. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man durch einen MB zu einem VU kommt. Da muss eindeutig noch etwas anderes in der Zwischenzeit passiert sein!
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#15

28.03.2007, 08:21

also ich würde erstmal die Hauptforderung an den Anwalt bezahlen und zwar auch im Verwendungszweck "Hauptforderung" angeben und dann soll er euch die Kosten aufgeben und dann muss das geprüft werden!
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