Einspruch gegen Schlussversäumnisurteil
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das ist auch der normale Gang. Hier fehlt im Sachverhalt anscheinend diverses...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Also, ich könnte mir höchstens vorstellen, dass nach erfolgloser Zustellung des MBs eine Klage eingereicht wurde mit öffentlicher Zustellung (weil evtl. neue Adresse nicht vorhanden, wie auch immer). Dann könnte doch auch ein VU dabei rauskommen. Ansonsten wüsst ich jetzt nicht, wie man einen MB (der nicht zugestellt wurde) und ein VU zusammenkriegt.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Eben. Da sind wir schon 2...tiko73 hat geschrieben:Ansonsten wüsst ich jetzt nicht, wie man einen MB (der nicht zugestellt wurde) und ein VU zusammenkriegt.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ich sehe das genauso wie ihr. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man durch einen MB zu einem VU kommt. Da muss eindeutig noch etwas anderes in der Zwischenzeit passiert sein!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
also ich würde erstmal die Hauptforderung an den Anwalt bezahlen und zwar auch im Verwendungszweck "Hauptforderung" angeben und dann soll er euch die Kosten aufgeben und dann muss das geprüft werden!