Hallo,
ein Bekannter von mir, hat ein großes Problem und zwar wurde ihm ein Schlussversäumnisurteil zugestellt, die Sache war ihm völlig unbekannt und zwar nach einem Anruf bei Gericht, stellte sich heraus, dass er wohl im März letzten Jahres ganz einfach eine Rechnung von vielleicht 20 Euro total vergessen hatte.
Mahnungen sind wohl mehrfach nicht angekommen (leider war das nicht die einzige Post, die verschwunden ist) und ein MB ging als unzustellbar zurück, die Mahnungen aber eben nicht, daraufhin erging das VU.
Der Gegenanwalt will ihm wohl alles Nötige schicken, um die Kosten auszugleichen, bisher ist noch nichts passiert, nun möchten wir aber schon mal Einspruch einlegen, er muss doch keinen Anwalt haben, oder?
Wir haben leider überhaupt keine Fakten.
Ich habe mal etwas entworfen....
Einspruch nach § 338 ZPO
In dem Rechtsstreit
XX ./. YY
Aktenzeichen: XXX
lege ich gegen das Schlussversäumnisurteil des dortigen Gerichts vom ......2007, zugestellt am .....2007,
E I N S P R U C H
ein.
In der mündlichen Verhandlung werde ich diese Anträge stellen:
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts ....vom ......2007 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Gleichzeitig beantrage ich
bis zur Entscheidung über diesen Einspruch, die Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten Versäumnisurteil einstweilen ohne Sicherheitsleistung einzustellen.
Begründung:
Eine ordnungsgemäße Ladung wie angeblich aus Blatt 23 der Akten ersichtlich, ist mir nicht zugegangen. Erst durch die Zustellung des Versäumnisurteils, ist mir der Rechtsstreit bekannt geworden. Ich habe vormals keinerlei Mahnungen erhalten, auch wurde mir kein Mahnbescheid zugestellt. Da ich keine Möglichkeit zur Verteidigung hatte, erhebe ich Einspruch gegen das VU.
Brauche ganz dringend eure Hilfe, was würdet Ihr noch ändern bzw. was fehlt? Bin leider im Notariat tätig und habe keinen Plan davon.
Danke schon mal für eure Mühe!
Steffi
Einspruch gegen Schlussversäumnisurteil
- Tigerentchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 09.12.2006, 19:50
- Wohnort: Hamburg
Hallo Steffi,
ich würde es genau so machen und fristgerecht Einspruch gegen das VU einlegen. Den Entwurf finde ich vollständig. Viel Glück!
ich würde es genau so machen und fristgerecht Einspruch gegen das VU einlegen. Den Entwurf finde ich vollständig. Viel Glück!
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Vielleicht ist es eine Überlegung wert, vorab mal bei dem Gericht anzurufen und sich nach den Zustellungen der gerichtlichen Schriftstücke zu erkundigen. Wird der Einspruch nur aus dem Grunde der nichterhaltenen Schreiben eingelegt und anhand der Akte ergibt sich eine ordnungsgemäße Zustellung (Niederlegung, Einwurf etc.), dann gibt es u.U. noch mehr Kosten an den Hals. Da die Forderung dem Grunde nach nicht bestritten wird, ist es evtl. besser, den Rückstand auszugleichen, danach Generalquittung und Titel herauszuverlangen und die Sache so zu beenden. *nurmalsoanmerk*
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
13 hat geschrieben:Vielleicht ist es eine Überlegung wert, vorab mal bei dem Gericht anzurufen und sich nach den Zustellungen der gerichtlichen Schriftstücke zu erkundigen. Wird der Einspruch nur aus dem Grunde der nichterhaltenen Schreiben eingelegt und anhand der Akte ergibt sich eine ordnungsgemäße Zustellung (Niederlegung, Einwurf etc.), dann gibt es u.U. noch mehr Kosten an den Hals.
Ich nehme mal an, dass sich dies aus Blatt 23 ergibt. Ich gehe davon aus, dass die Zustellung erfolgt ist, da wie gesagt dies nicht die einizge Post ist, die nicht im Kasten landete, aber auch nicht zurück ging.
Mein Bekannter ist nun umgezogen und bekam dann diese Ladung. Muss nicht vorher mal eine EMA eingeholt werden, nachdem der MB nicht zugestellt werden konnte?
D.h. der Anwalt müsste dies dann nach Zahlung aushändigen? Welche Kosten kommen dann auf meinen Bekannten ungefähr zu, sagen wir bei der Rng. von ungefähr ca. 20 Euro? Der Umzug sitzt leider immer noch im Geldbeutel.13 hat geschrieben:Da die Forderung dem Grunde nach nicht bestritten wird, ist es evtl. besser, den Rückstand auszugleichen, danach Generalquittung und Titel herauszuverlangen und die Sache so zu beenden. *nurmalsoanmerk*
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wenn der MB nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, hätte das Verfahren nicht weitergehen dürfen. Daher glaube ich nicht an eine Nichtzustellung.
Wenn ein MB nicht zugestellt werden kann, gibt es eine so genannte Rückbriefnachricht an den Antragsteller und es ist dessen Aufgabe, die neue zustellungsfähige Anschrift beizubringen.
Wenn ein MB nicht zugestellt werden kann, gibt es eine so genannte Rückbriefnachricht an den Antragsteller und es ist dessen Aufgabe, die neue zustellungsfähige Anschrift beizubringen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
Bei Gericht sagte man wörtlich, als ein Mahnbescheid rausging, sei der unzustellbar gewesen und man hat formal ein Versäumnisurteil gegen ihn am ... erwirkt. Daraufhin wurde ihm geraten sich mit dem Anwalt auseinandersetzen, um noch mal aus der Sache glimpflich rauszukommen. Das VU ist jedoch noch an die alte Anschrift adressiert mit Datum vom 14.02. Die Zustellung an die neue Anschrift erging erst am 21.03.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wie kommt man denn von einem nicht zugestellten MB zu einem VU?
Ist das Mahnverfahren zurückgenommen und ein Klageverfahren eingeleitet worden?
Ist das Mahnverfahren zurückgenommen und ein Klageverfahren eingeleitet worden?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
Ich kann es mir nicht erklären, IMHO hätte ich eine EMA eingeholt und den MB erneut zugestellt, dies war hier aber auch nicht der Fall, zumal die Frage ist, wann wurde der MB zugestellt - vor oder nach dem Umzug.
Ich lasse dies meinen Bekannten abklären, und dann berichte ich wieder. Die Aussage durch das Gericht war leider kurz und bündig und mit keinem Wort wurde das Klageverfahren erwähnt.
Ich lasse dies meinen Bekannten abklären, und dann berichte ich wieder. Die Aussage durch das Gericht war leider kurz und bündig und mit keinem Wort wurde das Klageverfahren erwähnt.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Okay, aber es ist geradezu unmöglich, einen MB nicht zugestellt zu bekommen und dann ein VU zu erwirken. Da muss im Verfahrensgang aber einiges fehlen...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- dundine
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 370
- Registriert: 29.03.2006, 18:09
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Remagen
also wenn meine MBs nicht zugestellt werden konnte, habe ich immer schön meine nachricht darüber erhalten und durfte die adressen der schuldner in erfahrung bringen.
ohne zustellung is ja weder vb noch eine klage und damit vu machbar... sehr merkwürdig.
hatte auch mandanten, die angeblich diverse schriftstücke auch nie bekommen hatten, weil es da wohl so ein paar nachbarschaftsstreitigkeiten gab und der nachbar dann so ein paar briefe aus dem briefkasten gezogen hat. ob es stimmt, keine ahnung...
ohne zustellung is ja weder vb noch eine klage und damit vu machbar... sehr merkwürdig.
hatte auch mandanten, die angeblich diverse schriftstücke auch nie bekommen hatten, weil es da wohl so ein paar nachbarschaftsstreitigkeiten gab und der nachbar dann so ein paar briefe aus dem briefkasten gezogen hat. ob es stimmt, keine ahnung...