Mahnbescheid
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Ja, wie oben gesagt, Gerichtskosten fallen mit Eingang an.
Schuldner anschreiben, wenn nicht zahlt, denn Mahnverfahren weiter laufen lassen, aber Achtung, wenn VB beantragt wird, die Zahlung der HF angeben!
Schuldner anschreiben, wenn nicht zahlt, denn Mahnverfahren weiter laufen lassen, aber Achtung, wenn VB beantragt wird, die Zahlung der HF angeben!
- ellimorelli
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ich bastele meine Frage hier mal ran
wir haben heute mehrer Antrage auf Erlass eines Mahnbescheides gefertigt. Wird der Mahnbescheid dem Gegener erst nach Eingang der Gerichtskosten zugestellt? Ist es dann, sofern das so ist, besser dem Mandanten bereits jetzt zu bitten, die Gerichtskosten an uns bzw. an das Gericht zu überweisen?
wir haben heute mehrer Antrage auf Erlass eines Mahnbescheides gefertigt. Wird der Mahnbescheid dem Gegener erst nach Eingang der Gerichtskosten zugestellt? Ist es dann, sofern das so ist, besser dem Mandanten bereits jetzt zu bitten, die Gerichtskosten an uns bzw. an das Gericht zu überweisen?
Mit Anforderung der GK für den MB wird der MB gleichzeitig erlassen. Ich denke, dass das überall so ist und nicht nur beim AG Coburg.
Jetzt schon an das AG bzw. die LJK zu überweisen ist a Schmarrn, weil Du ja kein AZ. hast.
Jetzt schon an das AG bzw. die LJK zu überweisen ist a Schmarrn, weil Du ja kein AZ. hast.