Auskunftserteilung nach § 1605 BGB

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Yasura
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#1

30.06.2011, 10:16

Hallo ihr Lieben,

in einer Familienrechtssache soll unser Mandant Auskunft nach § 1605 BGB erteilen, damit der Unterhalt für die getrennt lebende Ehefrau und die Kinder berechnet werden kann.
Er ist selbstständig tätig.

Meine Chefin möchte wissen, ob es für diese Auskunftserteilung ein Muster gibt, an dem man sich orientieren kann, über was genau alles Auskunft erteilt werden muss und wie detailliert diese systematische Aufstellung aussehen soll.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank :)
LG, Yasura
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Liesel
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#2

30.06.2011, 10:19

Hast ne PN. :wink:
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Yasura
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#3

30.06.2011, 10:48

Vielen Dank nochmal. Thema erledigt :mrgreen:
likema31
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#4

04.01.2012, 14:44

Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Hier haben wir das gleiche Problem.
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