Kosten der zurückgenommenen Berufung / Beschwerdegebühr ?
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Die StA hat die Berufung zurückgenommen und das Landgericht hat per Beschluss (weil das AG dies nicht getan hat) entschieden, dass die StA die Kosten der zurückgenommenen Berufung und der Beschwerde tragen muss (logisch). Meine Frage jetzt, ist die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren in der Verfahrensgebühr II. Instanz drin oder kann man hier die Nr. 3500 VV (ich glaub die war's- hab mein RVG nicht zur Hand) noch abrechnen? Vielen Dank!