Kosten der zurückgenommenen Berufung / Beschwerdegebühr ?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Gismo06
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 19.04.2010, 22:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

29.05.2011, 15:13

Die StA hat die Berufung zurückgenommen und das Landgericht hat per Beschluss (weil das AG dies nicht getan hat) entschieden, dass die StA die Kosten der zurückgenommenen Berufung und der Beschwerde tragen muss (logisch). Meine Frage jetzt, ist die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren in der Verfahrensgebühr II. Instanz drin oder kann man hier die Nr. 3500 VV (ich glaub die war's- hab mein RVG nicht zur Hand) noch abrechnen? Vielen Dank!
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

30.05.2011, 08:18

Du kannst neben der Verfahrensgebühr für die II. Instanz noch die Nr. 3500 VV abrechnen.
Gismo06
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 19.04.2010, 22:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

05.06.2011, 18:59

Danke dir :D .
Antworten