Erwerbsunfähigkeitsrente pfändbar ?

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stein
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#1

16.03.2007, 08:30

Guten Morgen Ihr lieben Mitmenschen,

ich habe hier ein Schuldnerverzeichnis vorliegen.
Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von € 805,10.
Kann ich da etwas pfänden ?
Zudem hat der Schuldner Schulden in Höhe von € 1.000 beim Finanzamt und ein minus auf dem Girokonto in Höhe von € 3.000.
Die ZV Spezies sind gefragt.
Hat die Sache Aussicht auf Erfolg ?
Das Verzeichnis ist vom 06.12.2004
Ich hoffe, alle Angaben gemacht zu haben.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Pepsi
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#2

16.03.2007, 08:32

ne kannste net pfänden, weils unter der Grenze liegt.. es sei denn du willst Unterhalt pfänden, da gelten ja besondere Grenzen
StineP

#3

16.03.2007, 08:33

Also definitiv würde ich hier von ner Kontenpfändung Abstand nehmen. Da ist das Finanzamt immer schneller.

Aber die Erwerbsunfähigkeitsrente ist pfändbar (vgl. Urteil des BGH vom 10.10.2003 IXa ZB 180/03), deshalb würde ich das definitiv probieren.
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#4

16.03.2007, 08:34

@Stine: lies mal mein Posting.. ?
StineP

#5

16.03.2007, 08:39

Hab ich grad und jetzt bin ich verwirrt. Eigentlich hast du recht. Nicht eigentlich...
Hab die Höhe der Rente leider nicht richtig gelesen..... Sorry
Gast

#6

16.03.2007, 09:35

Hallo Stein,

hat der Schuldner neben der Erwerbsunfähigkeitsrente noch andere Einkünfte???
Bärchen

#7

16.03.2007, 11:38

@Preußi
Soweit ich mich erinnern kann nicht. Ich hatte mir vor einigen Wochen das Vermögensverzeichnis mal angeschaut.
Ich war mir inzwischen aber nicht mehr sicher wegen der Erwerbsunfähigkeitsrente und hatte auch die Höhe vergessen.


@Stein
Dann lagen wir ja letztens richtig. Nichts zu holen. Das war doch die Sache vom Dr.? Hatten wir nicht besprochen, was du ihm am besten sagen sollst? Ist alles schon sooo lange her.
Gast

#8

16.03.2007, 11:46

@Nina
na zum Glück sind die drei Jahre Schuldnerschutz im Dezember um, dann kann man ggf. nochmal die ZV mit der Abgabe zur eidesstattlichen Versicherung beantragen.

Ich hatte mal einen Fall, da bekam der Gegner ne Witwenrente und ging zwischenzeitlich wieder arbeiten. Wir haben damals beantragt, beide Einkommen zusammenzurechnen und daraus den pfändbaren Betrag zu ermitteln.

Aber allein aus dem Betrag den er durch die Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, gibt es keinen pfändbaren Teil.
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stein
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#9

16.03.2007, 11:48

Danke Euch.
Wo steht etwas über die Höhe der pfändbaren Beträge ?
Ich würde mir das gerne mal ansehen.

@ Preußi
also WV für Dez. 07 und neuen ZV Auftrag. Richtig ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#10

16.03.2007, 11:56

@stein
RA-Micro stellt uns diese Tabellen zur Verfügung.

http://www.ra-heinicke.de/html/download.html

hier kann man sich die Tabellen runterladen

WV ist korrekt :)
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