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Verfahrenskostenhilfe

Verfasst: 27.04.2011, 15:13
von Sandri
Guten Tag,

ich habe hier eine Angelegenheit in der die Gegnerin in Berlin wohnt. Dort ist die Scheidung anhängig. Wir haben VKH für den Mdt. bekommen, allerdings zu den Konditionen eines ortsansässigen Anwalts.
Jetzt ist der Gerichtstermin in Berlin. Dort hinzufahren würde sich für uns nicht rechnen. Jetzt stellt sich hier die Frage, wie wir das am geschicktesten machen um die höchstmöglichen Gebühren zu bekommen.

Kann mir da vielleicht jemand helfen ... Verkehrsanwalt - Korrespondenzanwalt - Unterbevollmächtigter ... sorry, das ist echt nicht meins.

Danke für die Antworten

Sandri

Re: Verfahrenskostenhilfe

Verfasst: 27.04.2011, 15:45
von JennyHST
Hallo,

wir machen das immer mit Gebührenteilung der festsetzbaren Gebühren.
Also jeder die Hälfte. Ansonsten, wenn es ein kurzer Termin ist, vereinbart doch einfach mit dem Anwalt ihr 2/3 und er 1/3 oder ähnliches.

Nebenbei angemerkt:Auch wenn der Mdt. VKH bekommen hat, könnt urh ggü. eurem Mandanten die Fahrtkosten geltend machen....

Hoffe, ich konnte helden =)

Re: Verfahrenskostenhilfe

Verfasst: 27.04.2011, 16:15
von Marlene
hallo
ich könnte es mir wie folgt vorstellen:
ihr stellt antrag auf vkh für Korrespondenzanwalt und für den terminsvertreter in berlin antrag vkh auf prozessbevollmächtigter. später teilung d. g.
lg