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Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 26.04.2011, 16:28
von Mietzemau
Hallöchen,

ich poste meine Frage mal hier, da es ja doch eher eine Anfängerfrage ist.

Ich stehe mal wieder ein wenig auf dem Schlauch.

Folgendes:
Ich habe eine Lohnpfändung (ohne Unterhaltsberechtigte Pers.) durchgekriegt und erhalte nun Zahlungen durch den Drittschuldner.

Nur bekomme ich monatlich unterschiedliche Zahlungen beim gleichen Nettoverdienst. Mal sind es 1.413,33 €/Netto und ich bekomme diesen Monat einen Auszahlungsbetrag von 234,49 € und dann sind es mal 297,40 € die ich ausgezahlt bekomme. Muss ich das verstehen?

Es gibt noch eine freiwillige Fixzahlung von 105,00 €. Ob es an der liegt? Aber ich mein, selbst dann stimmt der Betrag nicht, weil die monatlichen Zahlbeträge ja doch immer gleich sind.

Weiß einer Bescheid?

LG

Laut Tabelle wären es 304,40 € die ich bekommen müsste.

Ich mein, ich bin ja froh, dass übrehaupt Geld rum kommt, aber ich würde doch gerne verstehen, was ich womöglich übersehen habe.

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 26.04.2011, 16:35
von Geniesserin
Liegen Dir die Lohnabrechnungen vor?
Ggf. erhält der Schuldner unpfändbare Beträge wie Spesen u.ä., die sind nicht immer auf den ersten Blick in einer Abrechnung zu erkennen.
Wie hoch ist denn noch die Restforderung? Lohnt es sich, jetzt über die evtl. fehlenden 70 € im Monat zu schreiben?

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 27.04.2011, 08:48
von Mietzemau
Nein, lohnt es nicht und wie gesagt ich bin ja froh, dass wir überhaupt Geld bekommen. Ich wollte das lediglich für mein eigenes Verständnis wissen. Die Lohnabrechnung habe ich vorliegen, auf dieser ist jedoch lediglich eine eine Fix-Bruttozahlung und eine freiwillige Fixzahlung angegeben. Also können hier nicht pfändbare Beträge drin versteckt sein? Ich habe bisher wenig Lohnpfändungen gehabt und bei einer anderen wurde das direkt alles bzgl. der Pfändung ausgewiesen.

Ich dachte mir gestern nur: so derbe kann ich doch jetzt nicht auf dem Schlauch stehen.

Lg

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 11:22
von Mietzemau
Sooooo, ich mal wieder :roll:

Gleiche Angelegenheit, weitere Lohnpfändung eingereicht, weil es ja so schön lief. Nun hat der Schuldner in der aktuellen Abrechnung ein Bruttofixgehalt von 2.055,00 €. Die Freiwillige Zahlung nebst Urlaubsgeld hab ich unbeachtet gelassen, da ja unpfändbar. Nun heißt es aber, dass ich diesen Monat gar nichts erhalte. Ich hoffe ich hab so pi mal Daumen richtig nachgerechnet und ein ca. Nettogehalt von 1378,56 € errechnet. Zudem hat er scheinbar jetzt doch mal beim ARbG angegeben, dass ein unterhaltspflichtiges Kind vorhanden ist, da bei Ki.Frbtr. nun 0,5 steht. Wo guck ich denn jetzt in der Pfändungstabelle? bei 0 Personen bekäme ich an die 269 € und bei 1 Person 7,05€. Also irgendwas stimmt doch da nicht. Wer kann mir denn helfen?

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 11:26
von ReBell
Hallo Mietzemau,

vlt. bekommt der Schuldner Vorschusszahlungen und der DS rechnet schlicht falsch ab.
Frag doch mal dort direkt nach :)

LG
Bells

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 12:19
von Mietzemau
Ja das werd ich wohl dann mal tun müssen. Ich dachte nur, bevor so einfach innen Fettnäpfchen stapfe, frag ich mal hier nach. Übersehen kann man ja immer was. Viellt sollt ich auch einfach mal nur selbstbewusster mit meiner Intuition sein.

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 12:35
von Ernie
Die Eintragung des Kinderfreibetrags von 1/2 besagt doch lediglich, dass ein Kind vorhanden ist und die Eltern sich das Kind auf der Steuerkarte quasi teilen. Für Dich ist dennoch relevant, dass 1 unterhaltsberechtigte Person (wenn es denn stimmt) vorhanden ist!

Im übrigen ist Urlaubsgeld nicht unpfändbar! Es hängt von der Höhe des gezahlten Urlaubsgelds ab!!!!

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 12:36
von Mietzemau
Ja ne das mit dem Urlaubsgeld weiß ich ja. Für mich war das jetzt nur mit dem Kind neu. Mh....danke aber dann weiß ich ja Bescheid und spar mit evtl. Diskussionen mit dem DS. Schade. Hatte bislang so gut funktioniert. Aber wieder was gelernt

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 12:40
von Ernie
Wenn jedoch die Kindesmutter sooooooo viel Geld verdient, dass sie allein für den Unterhalt des Kindes aufkommen könnte, kannst Du natürlich entsprechenden Antrag nach 850 c IV ZPO stellen.

Re: Berechnung Pfändungsbetrag Lohnpfändung

Verfasst: 22.06.2011, 12:51
von Mietzemau
mhh...das entzieht sich leider absolut meiner Kenntnis. Mit dieser Dame haben wir so gar nichts zu tun, da Schu von ihr wohl schon über Jahre hin getrennt ist. Der Mandant möchte da auch -verständlicherweise- nicht mehr unnötig viel Geld reinjagen. Bin ja froh, dass ich ihn zur Lohnpfändung überreden konnte. Ein bisschen hat es ja auch was gebracht. Aber es dürfte ja spätestens beim Weihnachtsgeld - so hoffe ich- einen kleinen Teil weiter geben.

Aber trotzdem danke für den Tipp. Den § hab ich mir mal direkt angemarkert. Den kannte ich noch nicht.