Brauche Hilfe beim online-mahnantrag?

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shilling
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#1

15.04.2011, 09:26

Ja, hallo, meine Frage steht ja schon oben. Kann mir jemand dabei helfen?
Also wir haben ein Auffo-Schreiben gemacht und daraufhin hat der Schuldner die HF gezahlt. Unsere Kosten und Zinsen aus dem Auffo-Schreiben muss ich jetzt geltend machen. Dann sind wir doch selbst Antragsteller oder? und was muss ich dann bei den spalten mit den Forderungen und Zinsen etc. schreiben?

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte! Danke.
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Frau Cindy
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#2

15.04.2011, 09:47

Hat denn der Schuldner bei der Zahlung angegeben, dass er auf die HF zahlt?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Anni1985
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#3

16.04.2011, 21:49

Ihr seit kein Antragssteller sonder eure Mandant/eure Mandantin, denn diese/r ist euer Kostenschuldner. Dem-/Derjenigen müsst ihr ja eure Rechnung senden. Und die Zinsen stehen ihr/ihm ja zu und nicht euch.

Und wenn er bei der Zahlung nicht angegeben hat, dass er die Hauptforderung gezahlt hat, dann wird der Eingang ja eh erst auf die Zinsen und eure Gebühren verrechnet.

LG
atziiiii
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#4

19.04.2011, 19:58

shilling hat geschrieben:Ja, hallo, meine Frage steht ja schon oben. Kann mir jemand dabei helfen?
Also wir haben ein Auffo-Schreiben gemacht und daraufhin hat der Schuldner die HF gezahlt. Unsere Kosten und Zinsen aus dem Auffo-Schreiben muss ich jetzt geltend machen. Dann sind wir doch selbst Antragsteller oder? und was muss ich dann bei den spalten mit den Forderungen und Zinsen etc. schreiben?

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte! Danke.

Hat der Schuldner denn eine Bestimmung getroffen bei der Zahlung? Wenn nicht wird die Zahlung doch eh erst auf Kosten und Zinsen verrechnet :D
lipschitz
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#5

19.04.2011, 20:17

Antragsteller ist natürlich Euer Mandant. Der Anwalt ist nur Antragsteller wenn er einen Mahnbescheid gegen seinen eigenen Mandanten erlassen sehen will.

Grüße
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