Mediation

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Janaaa
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#31

29.05.2015, 10:27

Ich habe hierzu auch eine Frage..

Für uns sollte ein Anwalt in Untervollmacht einen Gerichtstermin wahrnehmen. Die Parteien sind dann aber nicht in dem Termin entschieden, sondern haben außergerichtliche Verhandlungen geführt und sich dort dann auch geeinigt. Die Einigung wurde aber nicht protokolliert oder ähnliches.
Jetzt stellt uns der Anwalt eine Rechnung über eine 1,5 Einigungsgebühr und eine 1,3 Verfahrensgebühr. Meiner Meinung nach ist das aber falsch. Entsteht diesem Anwalt nicht nur eine halbe Verfahrensgebühr, eine 1,0 Einigungsgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr?
Und für uns eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr für einen Termin vorher.
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#32

29.05.2015, 17:41

So er denn an der Einigung beteiligt war, bekommt er eine 1,0 EG. Du hast das Richtig erfasst.
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