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Verfasst: 12.03.2007, 13:35
von Pepsi
naja doch, ich glaube den Verzugsschaden prüfen sie schon, vor allem wenn er als Hauptfroderung geltend gemacht wird.. es gibt einige Mahngerichte, die lassen nur ne bestimmte Höhe zu und son Quatsch..

Verfasst: 12.03.2007, 13:41
von wifey
ah ja - gut, dass ich so was nicht habe :-D

Verfasst: 12.03.2007, 14:18
von Pepsi
das machen die glaub ich nur, weil das eben RA-Kosten sind und die ja beim automatisierten Verfahren automatisch eingetragen werden, der Verzugsschaden aber eben nicht.. naja kann auch sein, dass sich keiner beschwert..

Verfasst: 12.03.2007, 17:48
von Gast
bei Verzugsschaden wird vom Gericht immer geprüft. Gibt dann ne Monierung.

Verfasst: 12.03.2007, 17:57
von stein
@ Preußi
Ich habe die Katalog Nr. 71 angegeben und geschrieben GG-Nr. 2300.
Ist doch richtig ?
Wird das wirklich geprüft ?
Wie wollen die das denn machen, die kennen doch die vorherige RA. Gebühr gar nicht. Hab ich jetzt ein Brett vorm Kopf ?

Verfasst: 12.03.2007, 17:58
von stein
Wenn ich, so wie er dass wollte, die volle RA. Gebühr genommen hätte, hätte es dann eine Monierung gegeben ?
Er hat gesagt, da muss rein Nr. 24 RA.-Gebühren und nicht die Nr. 71.
Und dann bekommt man auch die volle RA.-Gebühr.

Verfasst: 12.03.2007, 18:08
von Anna-Lena
stein hat geschrieben:Wie wollen die das denn machen, die kennen doch die vorherige RA. Gebühr gar nicht. Hab ich jetzt ein Brett vorm Kopf ?
Aus der Hauptforderung, die im MB angegeben ist, kann man doch den Verzugsschaden ganz leicht errechnen. ;)

Das AG Coburg beispielsweise ist hinsichtlich Verzugsschaden ziemlich scharf.

LG
Anna

Verfasst: 12.03.2007, 19:04
von stein
Im MB steht ja nur noch ein Teil der Hauptforderung, einen Teil hat der Schuldner ja an den Mdt. bezahlt.
Und den Teil, den der Schuldner nicht bezahlt hat, den haben wir im MB als ungerechtfertigte Bereicherung eingetragen. Für die Katalog Nr. hatte ich extra bei Gericht einen Rechtspfleger um Hilfe gebeten, ihm die Sachlage erklärt und er sagte nehmen sie Katalog Nr. für ungerechtfertigte Bereicherung.
Na und dann habe ich halt den Verzugsschaden ausgerechnet und als RA. Gebühr eingetragen.
Eine Monierung kam nicht.
Nun habe ich den VB auf dem Tisch liegen.

Verfasst: 12.03.2007, 21:16
von stein
Hülfe, ich glaube er hatte doch recht.
Bitte lies doch mal einer mein oben geschriebenes.

Verfasst: 13.03.2007, 08:10
von Bärchen
Pepsi hat geschrieben:naja doch, ich glaube den Verzugsschaden prüfen sie schon, vor allem wenn er als Hauptfroderung geltend gemacht wird.. es gibt einige Mahngerichte, die lassen nur ne bestimmte Höhe zu und son Quatsch..
:zustimm

Ich hab das hier schon so oft gehabt. Da haben wir den Schuldner außergerichtlich angeschrieben wegen Summe x. Dann hat er einen Teil gezahlt und über die Restsumme machen wir dann den MB. Verzugsschaden ausrechnen und so n Quatsch macht der PC ja selbst. Ständig kriegen wir irgendeine Monierung, dass die Höhe der anzurechnenden RA-Kosten nicht stimmen kann. Die stimmen aber doch!

Wir also Monierung ausgefüllt zurück, 2. Monierung. Kann immer noch nicht stimmen. Ich ruf bei Gericht an, erkläre, dass die Hauptforderung vorher höher war. Gericht: Ach so, geht klar.


grrrrh