Hallo,
ich soll für unseren Mandanten Privatinsolvenz anmelden.
Kann jemand mir sagen, was ich da alles zu tun habe?
Habs noch nie gemacht und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung davon....
wäre schön, wenn jemand mir helfen könnte!
Danke!!!
Privatinsolvenz
- Schlaubi wieder da
- Forenfachkraft
- Beiträge: 124
- Registriert: 07.09.2010, 11:14
- Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
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- Wohnort: Bramborg
@light
Hab Dir ne PN geschickt...
Hab Dir ne PN geschickt...
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
@ schlaubi wieder da
Vielen Dank für die PN. ist sehr hilfreich!!!
@Gina
Wo ist der Unterschied zwischen Verbaucher- und Regelinsorlvenzverfahren?
unser Mandant ist Privatperson.
Gibt es einen Standartbrief, den ich an die Gläubiger schicken kann?
wie sieht ein Null-Plan aus?
gibt es dafür evtl. ein Muster?
Danke!
Vielen Dank für die PN. ist sehr hilfreich!!!
@Gina
Wo ist der Unterschied zwischen Verbaucher- und Regelinsorlvenzverfahren?
unser Mandant ist Privatperson.
Gibt es einen Standartbrief, den ich an die Gläubiger schicken kann?
wie sieht ein Null-Plan aus?
gibt es dafür evtl. ein Muster?
Danke!
IN = Insolvenz normal oder Regelinsolvenz
IK = Insolvenz klein oder Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz:
Vermögensverhältnisse unübersichtlich (ab 20 Gläubigern) und/oder
Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen gegenüber Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
- Antrag kann ohne vorheriges außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gestellt werden
Verbraucherinsolvenz
Vermögensverhältnisse überschaubar (bis 19 Gläubiger) und
keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen
- Antrag kann nur unter Vorlage der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gestellt werden
IK = Insolvenz klein oder Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz:
Vermögensverhältnisse unübersichtlich (ab 20 Gläubigern) und/oder
Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen gegenüber Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
- Antrag kann ohne vorheriges außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gestellt werden
Verbraucherinsolvenz
Vermögensverhältnisse überschaubar (bis 19 Gläubiger) und
keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen
- Antrag kann nur unter Vorlage der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gestellt werden