Welche Gebühr???
Verfasst: 20.02.2007, 10:10
Hallo ihr Lieben!
Hab hier ne echt blöde Sache aufm Tisch und weiß einfach nicht was ich machen soll...
Also wir haben Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt und es ging ins streitige Verfahren. Dann hat die Gegenseite den Widerspruch wieder zurückgenommen.
Nun hat meine Kollegin (jetzt im Mutterschutz) Kostenfestsetzungsantrag gestellt... Die Antwort vom Gericht:
"im Bezug auf Ihren KoFe vom ... erhalten Sie in der Anlage den Vordruck zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben hierher zurückzureichen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Kosten des streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht mit in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden gem. § 699 III ZPO."
Ich hab keine Ahnung was ich jetzt da reinschreiben muss wegen den Gebühren... Werden die 1,0 ausm Mahnverfahren angerechnet, sodass ich bei bisherige Kosten des Verfahrens einfach die Gebühren ausm KoFe reinschreibe? Oder schreibe ich bei Kosten des Verfahrens (es handelt sich um die alten Vordrucke, nicht die des automatisierten Mahnverfahrens) die 1,0 Gebühr für Mahnbescheid rein? aber wohin dann mit der 1,3 wg. streitiges Verfahren???
Im weiteren steht dann ja "Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid...Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge" Schreibe ich da dann die 0,5, Ausl. + MwSt rein??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, will diese Akte schnellstmöglich vom Tisch haben.
Hab hier ne echt blöde Sache aufm Tisch und weiß einfach nicht was ich machen soll...
Also wir haben Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt und es ging ins streitige Verfahren. Dann hat die Gegenseite den Widerspruch wieder zurückgenommen.
Nun hat meine Kollegin (jetzt im Mutterschutz) Kostenfestsetzungsantrag gestellt... Die Antwort vom Gericht:
"im Bezug auf Ihren KoFe vom ... erhalten Sie in der Anlage den Vordruck zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben hierher zurückzureichen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Kosten des streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht mit in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden gem. § 699 III ZPO."
Ich hab keine Ahnung was ich jetzt da reinschreiben muss wegen den Gebühren... Werden die 1,0 ausm Mahnverfahren angerechnet, sodass ich bei bisherige Kosten des Verfahrens einfach die Gebühren ausm KoFe reinschreibe? Oder schreibe ich bei Kosten des Verfahrens (es handelt sich um die alten Vordrucke, nicht die des automatisierten Mahnverfahrens) die 1,0 Gebühr für Mahnbescheid rein? aber wohin dann mit der 1,3 wg. streitiges Verfahren???
Im weiteren steht dann ja "Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid...Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge" Schreibe ich da dann die 0,5, Ausl. + MwSt rein??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, will diese Akte schnellstmöglich vom Tisch haben.