berufungsfrist

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dietzi
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#1

05.08.2010, 16:30

ich brauch hier mal eure hilfe,

es geht um die berufungsfrist, die fängt ja mit der zustellung an zu laufen, und im gesetz steht ja das jedoch spätestens mit ablauf von fünf monaten nach verkündung.

damit ist doch dann gemeint wenn man ab der verkündung nach fünf monaten noch kein urteil zugestellt bekommen hat dann die frist anfängt zu laufen, also das praktisch der sechste monat nach verkündung die berufungsfrist ist oder ?

ich habe hier heftige diskussionen mit meiner kollegin
:streit
Herthamaus
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#4

05.08.2010, 17:19

:zustimm
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#5

05.08.2010, 17:43

Wie legt deine Kollegin den § den aus?
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Pepsi
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#6

05.08.2010, 20:22

das würd mich auch mal interessieren
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