BRH! 10,00 €

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#1

10.06.2010, 10:31

Guten morgen.

Laut dem Berechntigungsschein stehen dem Anwalt gegen den Antragsteller ja 10,00 € zu.

Kennt Ihr vielleicht einen einfachen Bausteint, den man so an den Mdt. schicken würde.

Z.B.
In der o.g. Angelegenheit wird Bezug auf den Berechtigungsschein vom ... genommen. Es steht dem Rechtsanwalt gegen den Antrgsteller eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu.

Wir bitten Sie den o. g. Betrag auf das Konto ...... usw.

Was hält Ihr von :oops: oder könnt ihr mir was besseres vorschlagen
Benutzeravatar
Housemaus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 09.06.2010, 12:33
Software: RA-Micro

#2

10.06.2010, 10:33

Einfach ein normales Anschreiben machen und ne Kostenrechnung in der Anlage beifügen über 10 €?

Dann halt Bezug nehmen auf die Sache (gehabtes Gespräch o. ä.) und bitten, die beigefügte Rechnung innerhalb 10 Tage auszugleichen. Oder so irgendwie.
Benutzeravatar
Supersabsy
Forenfachkraft
Beiträge: 242
Registriert: 23.10.2007, 15:26
Wohnort: Felde

#3

10.06.2010, 10:44

wir schreiben das hier:

in oben bezeichneter Angelegenheit möchte ich Beratungshilfe für Sie beantragen. Die Kosten werde ich der Staatskasse auferlegen.

Gemäß § 44 S. 2 RVG in Verbindung mit Nr. 2600 RVG VV steht mir jedoch neben der Vergütung aus der Staatskasse eine Pauschalgebühr in Höhe von 10,00 EUR gegen Sie zu. Die Gebühr hat die Funktion, dem Ratsuchenden – also Ihnen – ein gewisses persönliches Opfer aufzuerlegen, um den Wert der erbrachten Leistung hervorzuheben.

Ich bitte Sie höflichst, um die Überweisung des Betrages auf mein oben angegebenes Konto bei der ....
Bild Bild

Bild
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

10.06.2010, 10:45

Genau, einfach ein Anschreiben, dass der Mdt. das zu tragen hat und eine Rechnung - dort auch auf Nr. 2500 VV RVG verweisen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#5

10.06.2010, 10:47

:thx :thx :thx
Benutzeravatar
Housemaus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 09.06.2010, 12:33
Software: RA-Micro

#6

10.06.2010, 11:00

hmm "ein gewisses persönliches Opfer" find ich, hört sich komisch an :?
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#7

10.06.2010, 17:35

naja, also
gehabtes Gespräch o. ä.
find ich auch nicht grad weniger komisch ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

10.06.2010, 18:21

in oben bezeichneter Angelegenheit möchte ich Beratungshilfe für Sie beantragen. Die Kosten werde ich der Staatskasse auferlegen.
Ich finde die Formulierung eher unglücklich, hört sich an, als ob für die Beantragung der Beratungshilfe Kosten entstehen, die die Staatskasse zu tragen hat.

Warum nicht einfach der Verweis auf die Hinweise zur Erlangung der Beratungshilfe, die an den Formularen immer dran sind, da steht das mit den 10 € Eigentbeteiligung. Einfach markieren und später den Hinweis darauf, Rechnung dazu und Zahlungsaufforderung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten