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Forderungsanmeldung

Verfasst: 09.06.2010, 11:54
von Tanja1980
Hallo zusammen,

soll eine Forderungsanmeldung machen. Hier geht es um ausstehende Gehälter. Werden die in Brutto oder Netto angegeben? Wie gebe ich eine Teilzahlung für ein Gehalt an, wenn die Gehälter z. B. in Brutto angemeldet werden müssen?

Danke für Eure Hilfe

Tanja1980

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 09.06.2010, 11:58
von Liesel
Wenn du die Nettobeträge hast, dann mußt du diese nehmen. Teilzahlungen kannst du dann einfach abziehen.

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 09.06.2010, 12:58
von Lunashine
Anzumelden sind lediglich die Nettogehaltsansprüche. Die Sozialabgaben werden durch die entsprechenden Stellen selbst zur Insolvenztabelle angemeldet.

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 09.06.2010, 13:57
von Tanja1980
Danke für Eure schnelle Hilfe. Auf Euch ist Verlass!