Frist zur Berufung und Berufungsbegründung notieren

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Kölnerin18011981
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#1

11.04.2010, 11:51

Hallo Zusammen,

wir haben am Freitag vom Arbeitsgericht das Urteil bekommen, gegen das wir Berufung einlegen können. Darin heißt es , dass innerhalb eines Monats die Berufung bei dem zuständigen Landesarbeitsgericht eingelegt werden muss. Der Eingang des Urteils war wie bereits erwähnt am Freitag den 09.04.2010. Innerhalb eines Monats bedeutet für mich dann, dass der Fristablauf der 09.05.2010 wäre. Dies geht aber nicht, da dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Also habe ich den Fristablauf auf den 10.05.2010 notiert. Die Frist zur Berufungsbegründung ist der 09.06.2010. Ist dies so richtig, weil die Kollegin mich so durcheinander gebracht hat und gesagt hat, dass das Datum gilt an welchem Tag uns das Arbeitsgericht geschrieben hat, in diesem Fall der 06.04.2010. Wer liegt hier richtig und wie händelt Ihr die Fristen in Eurem Büroalltag?
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Ciara
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#2

11.04.2010, 11:58

09.06.2010 ist richtig.

(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
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honey7874
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#3

11.04.2010, 14:17

09.06.2010 :zustimm
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Vani87
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#4

11.04.2010, 19:30

Berufungsfrist ist der 10.05, das ist richtig und die Frist zur Begründung der Berufung ist der 10.06 :)
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nici01
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#5

11.04.2010, 19:33

09.06.2010 ist richtig. Das Urteil wurde am 09.04.2010 zugestellt, zwei Monate drauf wäre bei mir der 09.06.2010 :)
Gruß Nici
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Vani87
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#6

11.04.2010, 19:35

Ja der 09.06 ist richtig aber man hat ja bis 00:00 Uhr Zeit das Schreiben einzureichen :) Also abgelaufen ist die Frist dann am nächsten Tag ^^
grommelie
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#7

11.04.2010, 20:17

Nachdem ich bereits einmal eine Berufungsbegründungfrist mit einem Monat nach dem einen Monat für die Berufungseinlegung notiert habe und vom Gericht den von Ciaras genannten Absatz um die Ohren gehauen bekommen habe und wir nur mit Müh und Not Wiedereinsetzung erhalten haben, kann ich Dir sagen: 2 Monate ab Zustellung, also 09.06.2010 :oops:
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LuzZi
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#8

12.04.2010, 08:54

Vani87 hat geschrieben:Berufungsfrist ist der 10.05, das ist richtig und die Frist zur Begründung der Berufung ist der 10.06 :)
Nee, das ist falsch. Wenn du das machst, dann ist die Frist zur Begründung weg und die Berufung wird verworfen! Zwei Monate nach Urteilszustellung, nicht 1 Monat nach Begründung. Wenn ich mich recht erinner war das altes Recht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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