Gebühren Pflichtverteidiger

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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
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#11

06.04.2010, 14:52

Rein formell muß die Cousine den Antrag stellen, also könnte auch sie Euch beauftragen, damit Ihr den Antrag für sie stellt. Wäre dann eine Einzeltätigkeit in Strafsachen.

Allerdings ist es praktisch eher eine Nebentätigkeit, die von der VG umfaßt ist. Wenn man sich denn mit sowas belasten will. Ihr könntet ja auch die Cousine zur Geschäftsstelle des Gerichts/der StA schicken, dann kann sie den Antrag dort selbst stellen.
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