Hallo,
ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist. Wenn nicht,
Also unsere Azubine kam heute zu mir und teilte mit, dass sie gestern bei der Berufsschule zu spät gekommen ist, weil der Zug Verspätung hatte (ich kenn meine Azubine und die ist wirklich zuverlässig, darum glaub ich ihr das auch!). Der Lehrer hat sie daraufhin vom Unterricht ausgeschlossen, sprich sie nicht mehr reingelassen. Begründung: Zu spät gekommen
Nun meine Frage: Kann das der Lehrer einfach so machen? Gerade bei dem Wetter kann es doch schon mal vorkommen, dass man zu spät kommt. Und wenn wie in diesem Fall das ganze auch noch unverschuldet ist, sehe ich es nicht wirklich ein, dass meine Azubine dann vom Unterricht ausgeschlossen wird...
Ausschluss vom Unterricht wegen Zuspätkommens
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Also bei uns in der Berufsschule haben wir das immer so gehandhabt. Wenn ein Zug Verspätung hatte, sind wir im Bahnhof zum Personal und haben uns eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Zug wirklich Verspätung hatte. Wurde von den Lehrern auch immer akzeptiert!!!
Grüßle Sassi
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- LuzZi
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Ob er das darf weiß ich auch nicht, ich würd einfach mal im Sekretäriat anrufen und fragen. Wenn nicht, dann würde ich mich beschweren. Es ist ja wohl normal, dass ein Zug bei solch einem Mistwetter mal Verspätung hat.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Ciara
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Lehrer!
Bei uns wurden auch immer Bescheinigungen des Bahnpersonals vorgelegt dann galt es als entschuldigt. Es wurde nie einer ausgeschlossen.
Deine Azubine trägt ja noch nicht einmal Schuld daran.
Bei uns wurden auch immer Bescheinigungen des Bahnpersonals vorgelegt dann galt es als entschuldigt. Es wurde nie einer ausgeschlossen.
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Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Das finde ich ja eine Frechheit. Wenn Deine Azubine nicht jeden Tag zu spät kommt, darf der Lehrer das sicherlich nicht. Gibt es eine Schulordnung, in der es eine solche Regelung gibt?
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In jedem Fall beschweren.
Bei uns ist ein Mädel in der Stunde auf Toilette gegangen und als sie wieder reinwollte, hatte die Lehrerin die Tür von innen unter unseren Augen verschlossen. Das gab RICHTIG Ärger
Bei uns ist ein Mädel in der Stunde auf Toilette gegangen und als sie wieder reinwollte, hatte die Lehrerin die Tür von innen unter unseren Augen verschlossen. Das gab RICHTIG Ärger
- Lämmchen
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Ich würde mich als Ausbilder (also die Kanzlei) mit der Berufsschule in Verbindung setzen. Einen Ausschluss vom Unterricht wegen ständigen Störens kann ich gut akzeptieren. Wenn man aber zu spät kommt, weil der Zug nicht richtig fährt, ist das für mich ein Unding.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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- Forenfachkraft
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Ich finde das auch ziemlich ungerecht wenn man mit dem Zug oder so zuspät kommt und ausgeschlossen wird. Unser Lehrer hat das auch schon desöfteren gemacht aber dann nur bei denen die jeden tag 3 Schulstunden zu spät kamen. Das mit dem Abschließen hat er dann aber ganz schnell gelassen als wir ihn auf Brandschutz angesprochen haben.
Ohne zu vielen auf die Füße treten zu wollen: DAS zumindest ist wohl nicht richtig, denn rechtzeitig zum Arbeitsplatz/zur Schule zu kommen ist Aufgabe des Mitarbeiters, wenn also der Zug zu spät fährt hat das der Mitarbeiter zu verschulden. Er hat höchstens einen Regressanspruch gegen die Bahn.Deine Azubine trägt ja noch nicht einmal Schuld daran.
Ansonsten find ichs wohl auch ein bisschen übertrieben, aber auf der anderen Seite weiß keiner von uns was wirklich vorgefallen ist, also wär ich mit allgemeinen Beleidigungen gegen die Lehrer vorsichtig... wer weiß womit der Ausschluss wirklich begründet wurde - das würd ich an Stelle des OP erstmal in Erfahrung bringen.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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