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Besetzung der Gerichte

Verfasst: 11.01.2010, 13:14
von AnFi
Huhu, ich mal wieder.

Hat einer von euch eine Auflistung der Besetzung der Gerichte?

Also ich meine so nach der Art:

Zivilgerichtsbarkeit: AG, LG, OLG
Arbeitsgerichtsbarkeit: ....
Sozialgerichtsbarkeit: ....
Finanzgerichtsbarkeit: ...
Strafgerichtsbarkeit: ....

Habe im Netz gesucht und Bücher gewältzt, finde höchstens alles einzeln....

Verfasst: 11.01.2010, 13:36
von advocatus diaboli

Verfasst: 11.01.2010, 13:40
von AnFi
Hm danke,

scheinbar bin ich blind, sehe nur die Gerichtsbezeichnungen, nicht aber die jeweilige Besetzung :-/

Verfasst: 11.01.2010, 13:47
von advocatus diaboli

Verfasst: 11.01.2010, 13:47
von BabyBen
Schau mal im Gerichtsverfassungsgesetz.

Verfasst: 11.01.2010, 13:49
von advocatus diaboli
Das GVG beantwortet die Frage nur zum Teil, da dort nur die Besetzungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgeführt sind.

Verfasst: 11.01.2010, 13:51
von tcb_w87
Das habe ich mir mal aus einem Schulbuch herausgeschrieben:

Zivilgerichtsbarkeit:
- AG: 1 Richter
- LG: 3 Richter oder Einzelrichter
- OLG: Senat mit 3 Richtern
- BGH: Senat mit 5 Richtern

Strafgerichtsbarkeit:
- AG: Hier gibt es Einzelrichter, Schöffengericht (1 Richter, 2 Laienrichter), erweitertes Schöffengericht (2 Richter, 2 Schöffen), Jugendgericht und Jugendschöffengericht (1 Jugendrichter, 2 Jugendschöffen)
- LG: Große Strafkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Berufungsstrafkammer (1 Richter, 2 Schöffen), Schwurgericht (3 Richter, 2 Schöffen), Jugendkammer (3 Richter, 2 Schöffen), Strafvollstreckungskammer (3 Richter oder 1 Richter je nach Art der Sache)
- OLG: erstinstanzlicher Strafsenat (5 Richter), Rechtsmittelinstanz (3 Richter)
- BGH: 5 Richter. Weiterhin Großer Senat aus Präsidenten und 8 Mitgliedern

Arbeitsgericht:
- Arbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Landesarbeitsgericht: 1 Berufsrichter als Vorsitzender und 1 ehrenamtlicher Richter
- Bundesarbeitsgericht: Senat mit 3 Berufsrichtern und 1 ehrenamtlicher Richter

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Kammern bestehen aus 3 Berufsrichtern fund 2 ehrenamtlichen Richtern


Kannst es dir ja noch ergänzen. Grad bei Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit.

Verfasst: 11.01.2010, 13:53
von AnFi
Boah, vielen Dank!

Verfasst: 11.01.2010, 13:56
von advocatus diaboli
@tcb_wb87:

Da muß ich leider den Rotstift zücken. ;-)

Für die Zivilgerichtsbarkeit fehlt noch die Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter, 2 Handelsrichter).

Bei Strafgerichtsbarkeit bitte "Laienrichter" durch "Schöffen" ersetzen.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken jeweils 2 ehrenamtliche Richter mit.

Verfasst: 11.01.2010, 14:03
von tcb_w87
Den Rotstift darfst du gerne zücken :-) hehe
Bin für Verbesserungen dankbar.

KfH hab ich wirklich total vergessen.

Werde die Sachen auch in meinen Unterlagen gleich korrigieren, vielen Dank.