Schulaufgabe Familienrecht

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maulenta
Forenfachkraft
Beiträge: 157
Registriert: 26.08.2008, 08:19

#1

06.01.2010, 12:35

Uta und Olaf wollen heiraten.
Olaf ist in Privatinsolvenz. Daher wollen die Beiden eine Gütertrennung vereinbaren. Was müssen sie tun? Was für Kosten fallen an?


Hallo,

ich glaub ich bräuchte mal Hilfe bei der o. g. Aufgabe.

Wikipedia spuckt mir hierzu folgendes aus:

Die Gütertrennung ist zum einen ein vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern im deutschen Familienrecht (vgl. § 1414 BGB), zum anderen ein außerordentlicher, subsidiärer gesetzlicher Güterstand gem. §§ 1388,1414,1449,1470 BGB. Gütertrennung wird durch notariell beurkundeten Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag § 7 LPartG vereinbart. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist.
Der Güterstand der Gütertrennung kommt in Deutschland nur selten vor. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, die gemäß deutschem Familienrecht gilt, wenn die Ehegatten nichts Abweichendes vereinbart haben.

Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehegatten (§ 1371 BGB). Haben die Eheleute Gütertrennung vereinbart, entfällt diese pauschale Erhöhung der Erbquote. § 1931 Abs. 4 BGB trifft für diesen Fall eine Sonderregelung. Bei Vereinbarung von Gütertrennung ist daher auch immer zu überlegen, ob eine Verfügung von Todes wegen errichtet werden soll.


Puh.. also:

Die Gütertrennung muss also ZWINGEND notariell beurkundet werden, ja?
Was für Kosten fallen hier denn dann an? Ich meine.. kann Olaf nicht wg. Privatinsolvenz sowas wie PKH bekommen? (ui.. wahrscheinlich selten blöde Frage.. sorry..).

Dann sollte die Gütertrennung ja auch noch ins Güterrechtsregister eingetragen werden.. in welches denn? Beim AG, wo die Beiden ihren Wohnsitz haben? Kostet die Eintragung in dieses Register noch etwas extra?

Wäre super, wenn mir wer auf die Sprüge helfen könnte..
Daaaaaannnkeeeeschöööön! :D
daner
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#2

09.01.2010, 22:10

hallo maulenta,

ja Gütertrennung muss notariell beurkundet werden! Sowas wie PKH würde es für Olaf auch nicht geben, gibt es halt nur in der advokatur! Wegen der Eintragung in das Güterrechtsregister ja am Wohnsitz der beiden (also beim AG halt) bei den Kosten für diese Eintragung bin ich mit leider nicht so sicher!

ich hoffe ich konnte dir helfen!
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mrsbloom
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#3

10.01.2010, 11:05

daner hat geschrieben: Sowas wie PKH würde es für Olaf auch nicht geben, gibt es halt nur in der advokatur!
Das ist so nicht ganz richtig! Siehe § 17 Abs. 2 BNotO!
Gruß Tina

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