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Arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid

Verfasst: 04.01.2010, 17:49
von Schimanski
Hallo,

hatte letztens zum zweiten mal das Vergnügen einen arbeitsgerichtl. MB zu beantragen. Beim ersten mal als ich das gemacht hab stellte sich heraus, dass man keine Anwaltskosten mit reinnehmen darf. War mir neu. Wisst ihr warum man das nicht darf?

LG Alexander

P.S. Bin noch in der Ausbildung ;-)

Verfasst: 04.01.2010, 17:55
von Sonnenkind
Im Arbeitsgerichtsprozess trägt jede Partei in der I. Instanz die Kosten selbst.

Verfasst: 04.01.2010, 19:51
von Strubbel
:zustimm

Verfasst: 05.01.2010, 23:13
von Schimanski
Achso okay. Danke ;-)