wer kennt sich mit MB aus ?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

25.12.2006, 13:30

stein hat geschrieben:Wenn ich doch schon wüßte, wo man was hinschreiben muss und ob meine Rechnungen
richtig sind. Dafür brauche ich wohl - noch etwas länger eure Hilfe. Mache mir ja schon
immer brav Muster - damit ich nachschauen kann - .
Hier in diesem Fall brauche ich noch mal Hilfe von euch Profis:
Habs so versucht, wie Schlaubi gesagt hat.

Ist meine Rechnung richtig ?

0,8 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = 36,00 €
abzüglich 0,4 Geschäftsgebühr
nach Anrechnung 3, 4 RVG = 18,00 €
verbleibende Geschäftsgebühr = 18,00 €
zzgl. 16% MWSt. = 2,88 €
Zwischensumme = 20,88 €
1,0 Verfahrensgebühr (für MB) Nr. 3305 = 45,00 €
Auslagen (für MB) = 9,00 €
0,5 Verfahensgebühr (für VB) Nr. 3308 = 22,50 €
Auslagen (für VB) = 4,50 €
Summe = 101,88 €

an den Mdt ja (scheint so, hab jetzt nicht nachgerechnet) und die USt auf die MB und VB Gebühr nicht vergessen
Danach hat man in dieser Akte einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit e.V. gemacht.

Hierdurch entsteht ja die 0,3 Gebühr
plus Auslagen
plus MwSt.
und das gleiche noch mal für e.V.
Richtig ?
ja richtig (noch n Tip, bei der eV Gebühr darf der GW höchstens 3.000 € sein
Titel ist der Vollstreckungsbescheid.
Dort steht auf der rechten Seite
Hauptforderung = 461,69 €
Kosten wie Nebenstehend = 99,00 €
Nebenforderung = 5,00 €
Zinsen laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen
.... aus € 461,69 vom 09.08.05 bis 17.08.05 = 0,71 €
Summe = € 566,40
hinzukommen weitere laufende Zinsen aus € 461,69
ab dem 18.08.2005

Hierüber muss man doch eine gesonderte Rechnung an den Schuldner schreiben ? Richtig ?
Ist in dieser "alten Akte" nicht gemacht worden.
Und das verstehe ich gerade nicht. Bin ich denn im Irrtum ?
Rechung an den Schuldner? wie meinstn das? ne höchstens n Forderungskonto, aber ja eh nichts zu holen ist..

ZV und e.V. wurden dann aus € 461,69 Hauptforderung
Zinsen vom 18.08.05 bis 04.10.05 = 3,75 €
Mahnkosten = 5,00 €
Kosten des Mahnverfahrens = 99,00 €
Zinsen aus diesen Kosten vom 09.08.05 bis 17.08.05 = 0,71 € (aber das waren doch die vom Gericht ausgerechneten Zinsen ???)
Summe = 570,15 € erstellt

ZV-Gebühr = 13.50 €
Ausagen = 2,70 €
MWSt. = 2,59 €
insgesamt = 18,79 €
das gleiche für e.V.
Summe = 607,73 €
scheint richtig zu sein, habe jetzt nicht nachgerechnet, jedenfalls musst du die ZV und eV Gebühr (anders als die MB und VB Gebühr) immer aus der aktuellen Forderung, also HF + Zinsen + Kosten usw. ausrechnen

In dieser Akte ist nur eine Rechnung=

Hauptforderung = 607,73 €
1,0 Geschäftsgebühr = 65,00 €
Auslagen= 13,00 €
Dokumentenpauschale = 5,50 €
Zwischensumme = 83,50 €
GK für MB = 18,00 €
GK für ZV = 15,00 €
Zwischensumme = 129,86 €
abzügl. gezahlter 18,00 € für MB-GK
Summe = 111,86 €
also der Wert scheint mir falsch zu sein, dass ist doch der der "aktuellen Forderung".. das ist falsch

Im VB steht außerdem noch die Kosten des Verfahrens sind ab 12.09.2005 mit 5% Punkten zu verzinsen.
Welchen Betrag muss man den hier in diesem speziellen Fall dafür nehmen ?

den Wert der im MB drin steht bei Kosten wie nebenstehend, also hier wohl dann 99 €
Benutzeravatar
idefix
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 21.06.2006, 21:38
Wohnort: Schleswig-Holstein

#12

25.12.2006, 21:28

Hallo Pepsi,

laut § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG darf der Wert zur Abgabe der eV nur 1.500,00 € betragen und nicht 3.000,00.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#13

26.12.2006, 00:02

ups sorry.. hab das doch glatt verwechselt *schäm*
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#14

26.12.2006, 14:17

Pepsi hat geschrieben:ups sorry.. hab das doch glatt verwechselt *schäm*
Nach "DM" wäre es ja richtig gewesen... :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#15

26.12.2006, 15:13

danke für die Blumen, aber zu DM hab ich noch gar nich gearbeitet, deswegen hab ichs nich verwechselt ;-)
Bärchen

#16

27.12.2006, 08:34

Andreas hat geschrieben:
Nina hat geschrieben:Sie zu, dass du den MB spätestens am Mittwoch bei Gericht einreichst. Per Fax geht leider nicht...
Das haben wir aber schonmal gemacht, und keine Probleme damit gehabt.

Nur wie jetzt konkret die Rechtslage aussieht, ist die andere Frage - das will und werde ich mir aber heute am 24.12. nicht ansehen :xlol

Wünsche allen frohe Weihnachten :xd
Dann hattet ihr Glück gehabt. Mein Chef hatte das mal nachgeschlagen, irgendwo, und per Fax geht eigentlich nicht. Der MB-Antrag ist zwar dann bei Gericht eingegangen, aber eine Verjährung würde dadurch nicht unterbrochen werden. Wenn das Mahngericht dann mal ein Auge zudrückt, dann kann man nur 3 x auf's Holz schlagen und "toi toi toi".
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#17

27.12.2006, 09:25

Durch MB wird Verjährung unterbrochen.
Welche Verjährung gilt denn hier ?
Ich bin sooooo was von raus !
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#18

27.12.2006, 10:03

die Regelverjährung.. hab leider im Moment keinen § zur Hand..

mich würde erstmal interessieren was nun überhaupt mit der Verjährung ist? (die beträgt doch 3 Jahre oder nicht?)
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#19

27.12.2006, 11:12

Ja, die Verjährung beträgt drei Jahre. Hier wäre es der 31.12.2007.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#20

27.12.2006, 13:03

na bitte, ich dachte schon ich hätte irgendwas verpasst und die hätten das wieder zurückgeschraubt ;-) weiß noch jemand wos steht, damit wir stein "befriedigen" können ;-)
Antworten