stein hat geschrieben:Wenn ich doch schon wüßte, wo man was hinschreiben muss und ob meine Rechnungen
richtig sind. Dafür brauche ich wohl - noch etwas länger eure Hilfe. Mache mir ja schon
immer brav Muster - damit ich nachschauen kann - .
Hier in diesem Fall brauche ich noch mal Hilfe von euch Profis:
Habs so versucht, wie Schlaubi gesagt hat.
Ist meine Rechnung richtig ?
0,8 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = 36,00 €
abzüglich 0,4 Geschäftsgebühr
nach Anrechnung 3, 4 RVG = 18,00 €
verbleibende Geschäftsgebühr = 18,00 €
zzgl. 16% MWSt. = 2,88 €
Zwischensumme = 20,88 €
1,0 Verfahrensgebühr (für MB) Nr. 3305 = 45,00 €
Auslagen (für MB) = 9,00 €
0,5 Verfahensgebühr (für VB) Nr. 3308 = 22,50 €
Auslagen (für VB) = 4,50 €
Summe = 101,88 €
an den Mdt ja (scheint so, hab jetzt nicht nachgerechnet) und die USt auf die MB und VB Gebühr nicht vergessen
Danach hat man in dieser Akte einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit e.V. gemacht.
Hierdurch entsteht ja die 0,3 Gebühr
plus Auslagen
plus MwSt.
und das gleiche noch mal für e.V.
Richtig ?
ja richtig (noch n Tip, bei der eV Gebühr darf der GW höchstens 3.000 € sein
Titel ist der Vollstreckungsbescheid.
Dort steht auf der rechten Seite
Hauptforderung = 461,69 €
Kosten wie Nebenstehend = 99,00 €
Nebenforderung = 5,00 €
Zinsen laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen
.... aus € 461,69 vom 09.08.05 bis 17.08.05 = 0,71 €
Summe = € 566,40
hinzukommen weitere laufende Zinsen aus € 461,69
ab dem 18.08.2005
Hierüber muss man doch eine gesonderte Rechnung an den Schuldner schreiben ? Richtig ?
Ist in dieser "alten Akte" nicht gemacht worden.
Und das verstehe ich gerade nicht. Bin ich denn im Irrtum ?
Rechung an den Schuldner? wie meinstn das? ne höchstens n Forderungskonto, aber ja eh nichts zu holen ist..
ZV und e.V. wurden dann aus € 461,69 Hauptforderung
Zinsen vom 18.08.05 bis 04.10.05 = 3,75 €
Mahnkosten = 5,00 €
Kosten des Mahnverfahrens = 99,00 €
Zinsen aus diesen Kosten vom 09.08.05 bis 17.08.05 = 0,71 € (aber das waren doch die vom Gericht ausgerechneten Zinsen ???)
Summe = 570,15 € erstellt
ZV-Gebühr = 13.50 €
Ausagen = 2,70 €
MWSt. = 2,59 €
insgesamt = 18,79 €
das gleiche für e.V.
Summe = 607,73 €
scheint richtig zu sein, habe jetzt nicht nachgerechnet, jedenfalls musst du die ZV und eV Gebühr (anders als die MB und VB Gebühr) immer aus der aktuellen Forderung, also HF + Zinsen + Kosten usw. ausrechnen
In dieser Akte ist nur eine Rechnung=
Hauptforderung = 607,73 €
1,0 Geschäftsgebühr = 65,00 €
Auslagen= 13,00 €
Dokumentenpauschale = 5,50 €
Zwischensumme = 83,50 €
GK für MB = 18,00 €
GK für ZV = 15,00 €
Zwischensumme = 129,86 €
abzügl. gezahlter 18,00 € für MB-GK
Summe = 111,86 €
also der Wert scheint mir falsch zu sein, dass ist doch der der "aktuellen Forderung".. das ist falsch
Im VB steht außerdem noch die Kosten des Verfahrens sind ab 12.09.2005 mit 5% Punkten zu verzinsen.
Welchen Betrag muss man den hier in diesem speziellen Fall dafür nehmen ?
den Wert der im MB drin steht bei Kosten wie nebenstehend, also hier wohl dann 99 €