Hallo ihr Lieben,
einige werden sich sicher an den Kopf fassen, aber ich stelle diese Frage trotzdem
Was ist der Unterschied zwischen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit?
Was wende ich wo an?
Ich hab dieses Thema einfach nicht drauf und hoffe ihr könnt es mir verständlich erklären...
Danke
Lg Tagtraeumerin
Zuständigkeiten
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 03.09.2009, 14:58
- Wohnort: Ba-Wü
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Die örtliche Zuständigkeit sagt etwas über den Sitz des Gerichtes aus, welches zuständig ist, also z. B. Berlin/München/Hamburg.
Die sachliche Zuständigkeit gibt an, welche "Art" des Gerichts zuständig ist, also Amtsgericht/Landgericht/Arbeitsgericht/Familiengericht.
War das jetzt halbwegs verständlich?
Die sachliche Zuständigkeit gibt an, welche "Art" des Gerichts zuständig ist, also Amtsgericht/Landgericht/Arbeitsgericht/Familiengericht.
War das jetzt halbwegs verständlich?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
und eventuell dass das AG nur bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € sachlich zuständig ist
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen