Zuständigkeiten

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Tagtraeumerin
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#1

26.11.2009, 14:12

Hallo ihr Lieben,
einige werden sich sicher an den Kopf fassen, aber ich stelle diese Frage trotzdem ;)

Was ist der Unterschied zwischen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit?
Was wende ich wo an?

Ich hab dieses Thema einfach nicht drauf und hoffe ihr könnt es mir verständlich erklären...
Danke :)
Lg Tagtraeumerin
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Lämmchen
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#2

26.11.2009, 14:20

Die örtliche Zuständigkeit sagt etwas über den Sitz des Gerichtes aus, welches zuständig ist, also z. B. Berlin/München/Hamburg.

Die sachliche Zuständigkeit gibt an, welche "Art" des Gerichts zuständig ist, also Amtsgericht/Landgericht/Arbeitsgericht/Familiengericht.

War das jetzt halbwegs verständlich? :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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AnFi
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#3

26.11.2009, 14:41

Dem kann ich nichts mehr beifügen, außer dass du die sachliche Zuständigkeit im GVG findest und die Örtliche in der ZPO.
Liebe Grüße
AnFi
bruesselbach
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#4

26.11.2009, 14:42

:zustimm
Leana

#5

26.11.2009, 14:43

und eventuell dass das AG nur bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € sachlich zuständig ist :-)
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ellimorelli
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#6

26.11.2009, 15:01

das AG ist aber auch noch in Mietsachen über Wohnraum zuständig, ohne Rücksicht auf den Streitwert :)
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