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kleejut
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 18
- Registriert: 26.11.2008, 14:41
#1
04.11.2009, 10:46
Hallo Ihr,
vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ist die Frist nach § 2 I JVEG eine Ergeinis- oder Beginnfrist und warum?
Ich würde ja denken, es ist eine Ereignisfrist, weil man ja genau bestimmen kann, wann der Gerichtstermin war. Und der Tag entscheidend ist.
Vielen Dank für eure Hilfe?
http://www.sv-edv.de/jveg/jveg.pdf
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gkutes
#2
04.11.2009, 13:37
um was geht es denn genau? wann die Frist beginnt steht doch in 1.-4.