Hallo ich bins mal wieder
Ich hab schon wieder eine Frage. Ich hab einen Beschluss vom OLG bekommen in dem die Berufung zurückgewiesen wird. Kann ich gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen? Muss ich diese dann beim OLG einlegen? Ich hab die Kollegen hier schon gefragt aber niemand ist sich sicher. Nichtzulassungsbeschwerde ist doch nur gegen Entscheidungen der Revision oder?
Danke mal wieder
Kate
Sofortige Beschwerde gegen Beschluss vom OLG?
schau doch mal, welcher § in dem Beschluss steht. Dann nimmst du mal die ZPO zur Hand und liest mal, was zu dem § dazu steht
ich fress nen Besen... habe noch nie so einen Beschluss ohne § gesehen..
-> 522 ZPO
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genau: 522 III ZPO
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]
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Ein Blick ins Gesetz...
Ich hoffe, du bist dir sicher, dass die Berufung nach § 522 (1) zurückgewiesen wurde und nicht nach § 522 (2)!!!
Rechtsbeschwerde = § 575 ZPO (Es gibt da hinten in den Gesetzen so Sachverzeichnisse, wo man Stichwörter nachschlagen kann!)
Ich hoffe, du bist dir sicher, dass die Berufung nach § 522 (1) zurückgewiesen wurde und nicht nach § 522 (2)!!!
Rechtsbeschwerde = § 575 ZPO (Es gibt da hinten in den Gesetzen so Sachverzeichnisse, wo man Stichwörter nachschlagen kann!)
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also... wurde die berufung als unzulässig verworfen (522 I) oder als unbegründet zurückgewiesen (522 II)??
unzulässig verworfen: Rechtsbeschwerde
Zurückweisung: Beschluss unanfechtbar
oder etwa nicht????
unzulässig verworfen: Rechtsbeschwerde
Zurückweisung: Beschluss unanfechtbar
oder etwa nicht????
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tip doch jetzt einfach mal den tenor des beschlusses ab, dann können wir es dir sagen...