Berechnung Unterhalt

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hummel21
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#1

29.09.2009, 20:00

Hallo ihr lieben,
ich habe mal ein Problem bzgl. Unterhaltsberechnung.

Kann mir jemand kurz und knapp erklären, wie ich den Unterhalt für Minderjährige und Co. errechne. Was kann bei den zahlenden in Abzug gebracht werden.

Ich muss in zwei Tagen zum Probearbeiten und habe leider nicht so viel Ahnung davon...

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.

Ganz liebe Grüße
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Pepples
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#2

30.09.2009, 11:33

So kurz und knapp kann man das nicht erklären. Da können viele Faktoren bei der Ermittlung des Nettoeinkommens mitspielen. In der Regel sind Unterhaltsberechnungen auch Sache des Anwalts. Ich glaub nicht, dass Du den Unterhalt komplett allein errechnen sollst, schon gar nicht beim Probearbeiten.

Mach Dich nicht verrückt und lass es einfach auch Dich zukommen. Viel Glück!
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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lucy1510
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#3

30.09.2009, 12:02

Ich arbeite schon immer in einer Anwaltskanzlei ausschließlich für Familienrecht. Ich gebe Pepples Recht. Die Berechnung ist Sache des Anwalts. Das brauchen wir nicht zu können. Mach Dir keine Gedanken.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Cada-38
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#4

30.09.2009, 12:12

sehe ich genauso... bloß keine Aufregung. Gibt zwar feste Berechnungsgrundlagen, aber letztendlich ist das Chefsache :cowboy
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hummel21
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#5

30.09.2009, 22:25

Danke ihr lieben, beruhigt mich ein wenig. Nur ich hatte das Problem schon mal gehabt, dass mich eine Anwältin im Gespräch fragt, ob ich Unterhalt etc berechnen kann, weil hier ist es gängig, dass die Angestellten es machen. So grob weis ich es ja....aber im einzelnen....hm....

Von daher habe ich etwas angst. Wird schon schief gehen.

Ich habe gleich noch mal ein Frage. Und zwar kommt es doof, wenn ich meinen Musterordner mitnehme zur Probearbeiten???? Eigentlich sollte es doch kein Problem sein, weil die wollen doch nur sehen, dass ich weis wie es geht und das ich bestmöglich hinbekommen, oder ? und eigentlich arbeiten doch alle mit Muster schreiben. Nur ich weis ja halt noch nicht, wo ich die im PC finde, wisst ihr was ich meine?
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el mirasol
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#6

01.10.2009, 07:05

wie viele Muster hast du denn? Ich habs damals so gemacht, dass ich meine auf nen heftstreifen hab und in die Handtasche gesteckt, so hats keiner gesehen. wäre aber kein problem gewesen.
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Cada-38
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#7

01.10.2009, 07:42

Wichtig ist, dass man weiß WO man gucken kann im Notfall. Das versteht jeder Arbeitgeber und macht meiner Meinung nach überhaupt keinen schlechten Eindruck. Und auf solche Fragen, ob Du Unterhalt berechnen kannst, kann man doch getrost antworten, dass man grob darüber Kenntnisse hat, wenn es gefordert wird aber selbstverständlich sich einarbeitet! Das macht den besten Eindruck... Immer lernfähig bleiben und auch offen zugeben wenn man etwas mal nicht so genau weiß.

:kopfhoch
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hummel21
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#8

01.10.2009, 07:59

wie viele Muster hast du denn?
Na einen Handordner voll....Da sind diverse Schriftsachen drin, von A bis Z eigentlich. Also Klagen, Schreiben an Versicherung, ZV Sachen und und und.
Und auf solche Fragen, ob Du Unterhalt berechnen kannst, kann man doch getrost antworten, dass man grob darüber Kenntnisse hat, wenn es gefordert wird aber selbstverständlich sich einarbeitet! Das macht den besten Eindruck... Immer lernfähig bleiben und auch offen zugeben wenn man etwas mal nicht so genau weiß.
das hatte ich ja bei dem anderen GEspräch auch gesagt....hoffe das klappt.

SO dann arbeitet ihr mal weiter.....wünsche eucheinen schönen Arbeitstag...

LG
berger
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#9

12.04.2010, 18:28

Hallo Hummel

Auf http://www.Unterhaltsrechner.eu" target="blank findest Du einen Unterhaltsrechner der alle Faktoren berücksichtigt. Also auch z.B. wenn der Unterhaltsschuldner für Kinder mit anderen Partnern unterhaltspflichtig ist.

Lg. Bea
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#10

12.04.2010, 18:48

Da das Thema aus Oktober 2009 ist mal

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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