Kann ich, wenn ich dem Schuldner unsere Gebühren in Rechnung stelle, gleich auch die gleiche Rechnung über unsere Gebühren an den Mdt. schicken, damit der diese vorstreckt, falls der Schuldner nicht zahlen sollte?
Hatten wir nämlich schon öfter so.
Muss ich das nicht sogar ?
quasi Schaden verursachen - damit der Mdt. dass dann später einklagen kann.
Rechnung an Mdt. schicken ?
Im Grunde kannst du es schon. Wir warten aber zumindest immer ab, bis die gesetzte Frist gegenüber der Gegenseite abgelaufen ist.
Aber wenn Du dem Mandanten die Rechnung schickst, dann würde ich aber an deiner Stelle in das Anschreiben mit reinschreiben, das er diese Kosten zurück erstattet bekommt, wenn der Schuldner zahlt. Aber ich denke das weißt Du eh schon.
Aber wenn Du dem Mandanten die Rechnung schickst, dann würde ich aber an deiner Stelle in das Anschreiben mit reinschreiben, das er diese Kosten zurück erstattet bekommt, wenn der Schuldner zahlt. Aber ich denke das weißt Du eh schon.
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- stein
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Wie schreibe ich das denn am besten für den mandanten ?
Kannst du mir da nen Text geben ?
Ich weiß grad nicht weiter.
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Ich weiß grad nicht weiter.
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- Curry
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Wir warten auch erstmal ab, bis die Frist abgelaufen ist, falls der Schuldner zahlen sollte. Dann erst rechnen wir gegenüber dem Mandanten ab.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- stein
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Frist ist doch schon abgelaufen .
Habt ihr vielleicht nen Text für mich. Ich weiß nicht, wie ich das schreiben muss.
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Ich würde es ungefähr so schreiben:
in der Anlage erhalten Sie unsere Kostennote mit der Bitte um Ausgleich. Diese Kostennote wurde ebenfalls mit beiliegendem Schreiben an die Gegenseite zum Ausgleich übersandt wurde. Sollte hier ein Zahlungseingang durch die Gegenseite erfolgen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die von Ihnen geleistete Zahlung zurück.
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
in der Anlage erhalten Sie unsere Kostennote mit der Bitte um Ausgleich. Diese Kostennote wurde ebenfalls mit beiliegendem Schreiben an die Gegenseite zum Ausgleich übersandt wurde. Sollte hier ein Zahlungseingang durch die Gegenseite erfolgen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die von Ihnen geleistete Zahlung zurück.
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Wie kann ich das Begründen - da war doch was - wg. Schaden verursachen, der dann später eingeklagt werden kann. Oder ?
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Ich habs jetzt leider nicht im Kopf, da ich heut erst Nachmittag arbeiten muss.
Das oben hab ich noch so im Kopf gehabt.
Sorry.
Wenns Dir heut nachmittag auch noch reicht, würd ich dann noch mal in der Kanzlei nachschauen, was wir genau schreiben.
Außer es hat jemand noch nen Vorschlag.
Das oben hab ich noch so im Kopf gehabt.
Sorry.
Wenns Dir heut nachmittag auch noch reicht, würd ich dann noch mal in der Kanzlei nachschauen, was wir genau schreiben.
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Ich arbeite heute nur Vormittags sch...... Chef will das Schreiben haben. Und jetzt ?
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Also wir schreiben an die Gegenseite immer:
Da Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden, haben Sie auch die nachstehend aufgeführten Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Dies kann man für den Mandanten auch entsprechend umformulieren:
Da sich die Gegenseite mit der Zahlung im Verzug befindet, hat sie auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. Im Falle einer Klage werden wir diese Kosten ebenfalls geltend machen.
Oder so ähnlich.
Da Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden, haben Sie auch die nachstehend aufgeführten Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Dies kann man für den Mandanten auch entsprechend umformulieren:
Da sich die Gegenseite mit der Zahlung im Verzug befindet, hat sie auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. Im Falle einer Klage werden wir diese Kosten ebenfalls geltend machen.
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