Abrechnung einer Beratung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Trotzki
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 20.01.2007, 22:06
Wohnort: Mannheim

#1

02.09.2009, 15:22

Der Mdt kam mit einer "Unterlassungs- und Verpflichtunsgserklärung" und wußte nicht, wie er sich zu verhalten hat.

In dieser Erklärung wurde ein Geldbetrag genannt, den der Mdt. strafmeidend zahlen soll.

Was ist in dieser Beratung der Gegenstandswert?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

02.09.2009, 15:29

Siehe § 34 RVG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Trotzki
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 20.01.2007, 22:06
Wohnort: Mannheim

#3

02.09.2009, 16:17

Danke schön für Deine Antwort,
es sollte anders als eine Erstberatung abgerechnet werden.

Nur ich weiß leider nicht wie?
Antworten