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Trotzki
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#1
02.09.2009, 15:22
Der Mdt kam mit einer "Unterlassungs- und Verpflichtunsgserklärung" und wußte nicht, wie er sich zu verhalten hat.
In dieser Erklärung wurde ein Geldbetrag genannt, den der Mdt. strafmeidend zahlen soll.
Was ist in dieser Beratung der Gegenstandswert?
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LuzZi
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#2
02.09.2009, 15:29
Siehe § 34 RVG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Trotzki
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#3
02.09.2009, 16:17
Danke schön für Deine Antwort,
es sollte anders als eine Erstberatung abgerechnet werden.
Nur ich weiß leider nicht wie?