Fartkosten / Abw.geld Kostenausgleichungsantrag

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Vanilla84
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#1

02.09.2009, 09:53

Ich mache einen Kostenausgleichungsantrag für die Beklagte, die hat 1/3 zu zahlen, Kl. 2/3.
Soll ich Fahrtkosten / Abwesenheitsgeld mit anmelden, sind ca. 30 km pro Strecke + 2 Std. oder nicht, wg. Kostenquotelung mehr zu unseren Lasten. Was würdet Ihr tun?
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Kasimir1603
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#2

02.09.2009, 10:03

Ich würd´s mit anmelden
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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