Hi, habt Ihr an beide Methoden gedacht?
Kaufm. jeder Monat hat 30 Tage und der erste Tag zählt nicht mit.
Bürgerl. jeder Monat hat tatsächliche Tage und der erste Tag zählt mit.
Ich komme bei der kaufm. auf 241 Tage und bürgerl. auf 247 Tage.
Tage berechnen beim Aufforderungsschreiben
- Pepsi
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also das werd ich mal mit RA Micro ausprobieren, was der rechnet.. ich habe jedenfalls ALLE TAGE GEZÄHLT (mit dem ersten und letzten, so kenne ich es nur)
- Curry
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Also ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen.
Ich denke, dass Saskia es richtig berechnet hat, wenn man den 05.03. mitrechnet. Ich habe das ganze noch mal über RA-Micro geprüft und siehe da: 242 Tage.
Ich denke, dass Saskia es richtig berechnet hat, wenn man den 05.03. mitrechnet. Ich habe das ganze noch mal über RA-Micro geprüft und siehe da: 242 Tage.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Tine
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Ich kenne noch die Regel "seit dem," erster Tag zählt mit. "Von ... bis ...", erster Tag zählt nicht mit.
Ich komme auch auf 241 Tage.
5.3. bis 5.11. 8 Monate x 30 Tage = 240 Tage
6.11. 1 Tag dazu
Ich komme auch auf 241 Tage.
5.3. bis 5.11. 8 Monate x 30 Tage = 240 Tage
6.11. 1 Tag dazu
LG Tine
- Curry
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Diese Regel kenn ich auch so, deshalb war - laut Aufgabenstellung - meine Antwort auch 242 Tage, da der erste Tag dann mitzählt. Aber eigentlich zählt bei einem Aufforderungsschreiben der erste Tag ja nicht mit, diesen zählt man erst in der ZV mit. Oder liege ich da falsch?
Curry
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- Curry
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Also ich habe in der Schule gelernt, dass der erste Tag der Tag der Urteilsverkündung ist. Wenn man also noch keins hat...
Aber ob man den Lehrern da so trauen kann.
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Curry
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