Frage zum PKH Antrag
Ich habe noch nie einen PKH Antrag gemacht. Nun meine Frage. Es gibt doch gewisse Freibeträge. Müssen wir die für den Mandanten direkt im Antrag mit geltend machen oder werden die automatisch vom Gericht abgezogen?
Rechtschreibfehler entstehen meist aufgrund der unfassbar hohen Schreibgeschwindigkeit oder sind bewusst zur allgemeinen Belustigung eingebaut.
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Freibeträge des § 115 ZPO werden vom Gericht abgezogen. Ihr müsst nur Miete und besondere Belastungen vortragen und Belegen.
Um der Frage nach den besonderen Belastungen vorzubeugen Guck in die Kommentierung zum § 115 ZPO
Um der Frage nach den besonderen Belastungen vorzubeugen Guck in die Kommentierung zum § 115 ZPO
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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