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Danke

Verfasst: 21.06.2005, 10:10
von Gast
Hallo Andreas!

Find ich ja ganz klasse, dass ihr euch immer noch Gedanken über meine Frage macht. :D
Nur zu eurer Info: Ich habe erstmal eine Abrechnung nach RVG gegenüber unserer Mandantschaft gemacht. Das ist steht ja m. E. auch nicht in Frage.
Den KFA habe ich erstmal im Entwurf (Berechnung nach BRAGO) an das Inkassobüro zur Prüfung und Freigabe geschickt, da die immer erstmal alles zur Kontrolle haben wollen, eh wir was rausschicken dürfen. Ist mir in diesem Fall aber auch ganz recht... 8) Bisher habe ich noch keine Antwort von denen erhalten. Beim Rechtspfleger hatte ich natürlich zuerst angerufen. Aber der war mit meiner Frage völlig überfordert. Ich dachte echt, dass ich nen Lehrling an der Strippe hatte! :twisted: Der hat das ganz und gar nicht verstanden, wieso wir jetzt die Klage eingereicht haben. Ich muss einfach mal abwarten, was das Inkassobüro sagt und dann noch, was das Gericht zum KFA sagt. Ich werde euch aber auf jeden Fall darüber berichten! Ist ne echt verzwickte Sache, aber wenn ich nicht mal von nem Rechtspfleger ne ordentliche Antwort bekomme, von wem dann? Aber zum Glück gibt´s ja das Forum.

Eure Angel

Verfasst: 21.06.2005, 10:53
von Andreas
Hallo Angel,

na dann halt uns mal auf dem Laufenden - ist ja echt ne Sache, die jeder von uns jeden Tag erleben kann :!:

VG

Andreas

Verfasst: 21.06.2005, 21:03
von Gast
Hallo Angel,
Beim Rechtspfleger hatte ich natürlich zuerst angerufen. Aber der war mit meiner Frage völlig überfordert. Ich dachte echt, dass ich nen Lehrling an der Strippe hatte! Der hat das ganz und gar nicht verstanden, wieso wir jetzt die Klage eingereicht haben.
Rechtspfleger wissen auch nicht unbedingt viel mehr oder besser gesagt: Alles!

Hihi, ich pinsel den Rechtspfleger zu Beginn des Gesprächs ersteinmal den Bauch mit: Ich hätte gerne einen Rat von einem kompetenten Rechtspfleger oder so, kommt ganz darauf, wie das Gespräch beginnt.

Dann schildere ich meine Frage, dann höre ich mir die Antwort an, dann sage vertrete ich meinen Meinungsstand und schon heißt es:

Na, waren Sie mal, ich schaue mal im Kommentar nach, oder :
ich frage den Richter, der müsste im Falle des Rechtsbehelfs entscheiden.

Und schon häufig habe ich die Meinung eines Rechtspflegers aufgrund eines kurzen Telefonanrufes gekippt.

Ich kann nur empfehlen:

ruft öfter mal bei Gericht an und bespricht die Sache mit dem zuständigen Rechtspfleger. Natürlich sollte dieser in der Tat wissen, was er da macht ...