Hier ist zwar ganz schön wenig los, aber vielleicht schaut jemand mal herein und kann den Unterschied erklären
Hat die Beklagte, eine Versicherung AG, ihren Sitz im Ausland aber eine Niederlassung in Deutschland mit einem sog. Hauptbevollmächtigten, ist dann die richtige Parteibezeichnung z. B. "blabla-Versicherungs AG, Niederlassung Deutschland, xx Str. 00, 0000 Pusematukel (Anschrift von der Niederlassung Deutschland), vertreten durch Ihren Hauptbevollmächtigten Herrn Max Meyerchen, ebenda" ?????
Habe bisher immer gedacht, es müsste der Vorstand ins Rubrum einer Klage
Richtige Parteibezeichnung?
Hallo Karin,
habe zwar nicht mehr so viel mit dieser Thematik zu tun, würde aber als Beklagte die AG mit Sitz im Ausland angeben, vertreten durch ..... Niederlassung Deutschland und dem Hauptbevollmächtigten.
Wer will mich jetzt dafür erschlagen???
habe zwar nicht mehr so viel mit dieser Thematik zu tun, würde aber als Beklagte die AG mit Sitz im Ausland angeben, vertreten durch ..... Niederlassung Deutschland und dem Hauptbevollmächtigten.
Wer will mich jetzt dafür erschlagen???
Viele Grüße
ich
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- happykitcat
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Hi,
ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, dass eine Firma ihren Sitz im Ausland hatte, nur dass wir am Ort der Niederlassung geklagt haben und dann haben wir immer folgendes im Rubrum angegeben:
Name der Beklagten AG, vertreten durch den Vorstand, Adresse der Niederlassung
Bei der Begründung gibt man zur örtlichen Zuständigkeit einfach an, dass es sich um eine Niederlassung des Unternehmens handelt und somit das Gericht örtlich zuständig ist. Den Bevollmächtigten würde ich ganz außen vor lassen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, dass eine Firma ihren Sitz im Ausland hatte, nur dass wir am Ort der Niederlassung geklagt haben und dann haben wir immer folgendes im Rubrum angegeben:
Name der Beklagten AG, vertreten durch den Vorstand, Adresse der Niederlassung
Bei der Begründung gibt man zur örtlichen Zuständigkeit einfach an, dass es sich um eine Niederlassung des Unternehmens handelt und somit das Gericht örtlich zuständig ist. Den Bevollmächtigten würde ich ganz außen vor lassen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
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Hallo Karin,
auch wenn in diesem Bereich eher wenig los ist, werden trotzdem alle Beiträge gelesen und nach Möglichkeit auch beantwortet
Aber erst mal bei uns
Zum Thema:
Ich schließe mich Happykitcat-Katja an und würde es genau so angeben.
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Hi Karin,
auch von mir noch ein herzliches im Forum.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Hallo Karin,
herzlich willkommen! Ich bin auch erst ein paar Tage hier, aber der Empfang von allen hier ist prima!
LG
Nadine
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Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Hallo zusammen und herzlichen Dank für euer Feedback. Vielleicht fällt Euch doch noch eine Lösung für mein Problem ein?
- happykitcat
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Hi Karin,
wenn du dir die Beiträge genau durchgelesen hättest, dann hättest du gesehen, dass ich in meiner ersten Antwort, dir meine Lösung genannt habe.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Sorry, hab wirklich nicht ganz aufmerksam gelesen, aber trotzdem stehe ich immer noch ein wenig auf der Leitung
Meinst Du "blabla AG, (französische Anschrift), vert. d. d. Vorstand, daselbst, dieser vertr. d. d. Niederlassung Deutschland, Anschrift, diese vertr. d. d. Hauptbevollmächtigten ..., daselbst" ?????????
Meinst Du "blabla AG, (französische Anschrift), vert. d. d. Vorstand, daselbst, dieser vertr. d. d. Niederlassung Deutschland, Anschrift, diese vertr. d. d. Hauptbevollmächtigten ..., daselbst" ?????????