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Verfasst: 25.03.2009, 10:10
von Trotzki
Der GV hat schon geantwortet.

Verfasst: 25.03.2009, 10:17
von jenniver
Was hat er geantwortet?

Verfasst: 25.03.2009, 10:43
von Trotzki
Er hat ein Pfändungsprotokoll übersendet und auch noch mitgeteilt, daß das Insolvenzverfahren bereits eröffnet sei.

Verfasst: 25.03.2009, 10:50
von jenniver
Also sieht deine Abrechnung so aus, wie Smilie es in Beitrag 9 geschrieben hat.

Verfasst: 25.03.2009, 10:52
von gkutes
jenniver hat geschrieben:Nein, es sind drei Schritte:
1. Mahnbescheid
2. Vollstreckung
3. GVZ
so ist die Reihenfolge richtig. Mit dem Mahnbescheid kannst du den GV noch nicht losschicken, erst mit dem Vollstreckungsbescheid.
also erst mal finde ich den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides, als "Vollstreckung" zu betiteln ziemlich falsch und auch irreführend.

die Vollstreckung/Zwangsvollstreckung kann losgehen, wenn du einen gültigen VB hast. darunter zählt u.a. Kontenpfändung oder auch ZV-Auftrag

für die ZV bekommst du die gebühr nach 3309

und für MB/VB eben 3305+3308 (wie ich schon in #2 geschrieben hatte...)

WO genau ist jetzt das problem?

Verfasst: 25.03.2009, 10:56
von gkutes
und wenn ihr jetzt noch eure kosten beim InsoVerwalter eure Forderung anmeldet, dann verdienst du noch eine 3320 VV