Hallo Zusammen,
Gegenseite beantragt und erhält einstweilige Verfügung. Die wird unter dem Az.: 22 C 123/08 geführt.
Wir bestellen uns und beantragen, dass die Gegenseite doch bitte Hauptsacheklage einreichen soll.
Nun geht bei Gericht eine Hauptsacheklage ein. Diese wird nun unter dem Az.: 22 C 456/09 geführt.
Die Klage wird direkt an die Mandantin und nicht an uns zugestellt. Auf Nachfrage Begründung der Geschäftsstelle neues Az. wird doch immer so gemacht und da wir nicht bestellt seien, muss nun direkt an Mandantin zugestellt werden.
Aktenzeichen
ja klar. wenn der Kläger euch nicht als prozessbevollmächtigten angibt, muss an den mandanten zugestellt werden.
- Refa_Cologne_M
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das erste Aktenzeichen gilt nur für die einstweilige Verfügung, die Hauptklage ist eine neue Angelegenheit, somit ein neues gerichtliches Aktenzeichen.
Jede neue Angelegenheit, jede Sache die Rechtshängig gemacht wird , bekommt ein neues Aktenzeichen beim Gericht
Jede neue Angelegenheit, jede Sache die Rechtshängig gemacht wird , bekommt ein neues Aktenzeichen beim Gericht
Zuletzt geändert von Refa_Cologne_M am 10.03.2009, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
- Kathy
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Weil a) einstweilige Verfügung
und b) Klage
zwei verschiedene Vorgänge obwohl wrsl. gleiche Sache, zwei Aktenzeichen und bei der Klage wird die Gegenseite keinen Prozessbevollmächtigten angegeben haben, dann wirds direkt an Beklagten zugestellt.
und b) Klage
zwei verschiedene Vorgänge obwohl wrsl. gleiche Sache, zwei Aktenzeichen und bei der Klage wird die Gegenseite keinen Prozessbevollmächtigten angegeben haben, dann wirds direkt an Beklagten zugestellt.
MfG Kathy
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ist es üblicherweise immer nur ein AZ? sorry-hab nicht so viel (eigentlich gar nichts) mit Einstweiligen zu tun
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das Gericht hat volkommen recht. Es sind auch zwei Angelegenheiten, ergo gibt es natürlich auch ein neues Aktenzeichen. Für Klage und Einstweilige erhälst du immer zwei verschiedene Aktenzeichen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
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Ich hoffe das sind nicht die echten Aktenzeichen. Das könnte Ärger geben oder etwa nicht?
- Kathy
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Refa_Cologne_M hat geschrieben:das erste Aktenzeichen gilt nur für die einstweilige Verfügung, die Hauptklage ist eine neue Angelegenheit, somit ein neues gerichtliches Aktenzeichen.
Jede neue Angelegenheit, jede Sache die Rechtshängig gemacht wird , bekommt ein neues Aktenzeichen beim Gericht
Genauso wollt ichs sagen hab nur einen Formulierungsknoten im Gehirn seit drei Tagen
MfG Kathy
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